Kur und Rehabilitation - Übersicht von Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können

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Kur und Rehabilitation

Sanatoriumsbehandlungen

Für eine Sanatoriumsbehandlung muss die Notwendigkeit von einem Amts- oder Vertrauensarzt bescheinigt werden. Die Krankheit darf nicht durch eine ambulante Behandlung am Wohnort bzw. in dessen Nähe oder durch eine Heilkur behoben werden können; ebenfalls muss die Beihilfestelle die Beihilfefähigkeit vorher anerkennen. Die Sanatoriumsbehandlung muss innerhalb von 4 Monaten nach Bekanntgabe des Bescheids begonnen werden, ansonsten erlischt die Anerkennung!

Die Anerkennung ist ausgeschlossen, wenn im Jahr der Antragstellung oder in den vergangenen drei Kalenderjahren eine Sanatoriumsbehandlung oder Heilkur anerkannt und durchgeführt worden ist.

Ausnahmen:
- Schwere, mit einem Krankenhausaufenthalt verbundene Erkrankung oder
- der Patient sofort in ein Sanatorium eingeliefert werden musste oder
- bei einer schweren chronischen Erkrankung nach amts- oder vertrauensärztlichem Gutachten eine Behandlung in einem kürzeren Zeitabstand erforderlich ist.

Neben den Aufwendungen für ärztliche Leistungen, Heil- und Verbandmitteln sowie Heilbehandlungen sind u.a. die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung für höchstens drei Wochen bis zur Höhe des niedrigsten Satzes der jeweiligen Einrichtung, die Beförderung und die Kurtaxe und beihilfefähig. Begleitpersonen sind berücksichtigungsfähig, wenn die Notwendigkeit der Begleitung behördlich festgestellt wurde. Aufwendungen für Sanatoriumsbehandlungen sind unter den genannten Voraussetzungen auch bei Versorgungsempfängern und berücksichtigungsfähigen Angehörigen beihilfefähig.

Heilkuren

Voraussetzung für eine Heilkur ist, dass diese nach amts- oder vertrauensärztlichem Gutachten zur Erhaltung der Dienst- oder Arbeitsfähigkeit nach einer schweren Erkrankung erforderlich oder bei einem schweren chronischen Leiden eine balneo- oder klimatherapeutische Behandlung zwingend notwendig ist und nicht durch eine andere Behandlung (z.B. eine ambulante Behandlung am Wohnort oder in dessen Umgebung) ersetzt werden kann. Dabei ist die vorherige Anerkennung durch die Beihilfestelle erforderlich. Diese ist ausgeschlossen, wenn im Jahr der Antragstellung oder in den vergangenen drei Kalenderjahren eine Sanatoriumsbehandlung oder Heilkur anerkannt und durchgeführt wurde. Die Heilkur muss innerhalb von 4 Monaten nach Bekanntgabe des Bescheids begonnen werden, ansonsten erlischt die Anerkennung.

Beihilfefähig sind im Wesentlichen die gleichen Aufwendungen wie bei einer Sanatoriumsbehandlung. Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sind für höchstens 23 Tage bis 16,00 Euro täglich beihilfefähig; bei anerkannten Begleitpersonen von Schwerbehinderten bis zu 13,00 Euro täglich.

Die Heilkur muss unter ärztlicher Leitung nach einem Kurplan in einem im Heilkurorteverzeichnis der Hesssichen Beihilfenverordnung aufgeführten Kurort durchgeführt werden. Die Unterkunft muss sich im Kurort befinden und ortsgebunden sein.

Hinweis für Lehrkräfte:

Die Heilkur soll in den Sommerferien durchführen werden, sofern der Amts- oder Vertrauensarzt in seinem Gutachten nicht einen früheren Kurantritt für dringend erforderlich hält.


 

Heilkuren

Die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen einer Heilkur bzw. ambulanter Rehabilitationsmaßnahme in einem anerkannten Kurort wird anerkannt, wenn
- die Kur unter ärztlicher Leitung nach einem Kurplan an einem im amtlichen Heilkurorteverzeichnis aufgeführten Ort durchgeführt wird,
- nicht im laufenden oder den drei vorangegangenen Kalenderjahren bereits eine als beihilfefähig anerkannte Sanatoriumsbehandlung oder Heilkur durchgeführt wurde, es sei denn, es liegt ein schweres chronisches Leiden vor und durch ein Gutachten des Amts- oder Vertrauensarztes wird nachgewiesen, dass aus zwingenden medizinischen Gründen eine Heilkur in einem kürzeren Zeitabstand notwendig ist.

Aufwendungen für Heilkuren an einem im amtlichen Heilkurorteverzeichnis aufgeführten Ort sind alle vier Jahre einmal beihilfefähig, wenn
- die Heilkur laut amts- oder vertrauensärztlichem Gutachten nach einer schweren Erkrankung erforderlich ist oder ein erhebliches chronisches Leiden eine heilklimatherapeutische Behandlung zwingend notwendig macht und nicht durch andere Heilmaßnahmen mit gleicher Erfolgsaussicht ersetzt werden kann,
- die Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft sind,
- die Beihilfefähigkeit vor Beginn der Heilkur von der Beihilfestelle anerkannt worden ist und mit der Behandlung innerhalb von vier Monaten nach Bekanntgabe des Bescheids begonnen wird,
- der Beihilfeberechtigte seit drei Jahren im öffentlichen Dienst arbeitet und nicht in absehbarer Zeit ausscheidet.

Beihilfefähige Aufwendungen sind:
- Arztkosten, gemindert um die Abzugsbeträge
- Heilmittel und -behandlung,
- Fahrtkosten für An- und Abreise
- Unterkunft und Verpflegung für höchstens 3 Wochen, 16,00 Euro (für Kosten, die 12,50 Euro täglich übersteigen); für Begleitpersonen von Schwerbehinderten, deren Notwendigkeit behördlich festgestellt ist, 13,00 Euro (für Kosten die 10,00 Euro täglich übersteigen), unter bestimmten Voraussetzungen eine Familien- und Haushaltshilfe bis zu 6,00 Euro stündlich höchstens 36,00 Euro täglich,
- Kurtaxe,
- Schlussbericht.

Beihilfen für Heilkuren werden nur aktiven Bediensteten zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit gewährt. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Familienangehörige erhalten Beihilfen zu den beihilfefähigen Aufwendungen für Arzt, Arzneimittel und Heilbehandlungen. Dies gilt auch für aktive Bedienstete, die eine nicht anerkannte Heilkur antreten. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Familienangehörige sollten aufgrund der Einschränkungen ihre Leiden am Wohnort ambulant oder stationär behandeln lassen oder eine Sanatoriumsbehandlung beantragen.

Vor der Heilkur sollte bei der Krankenversicherung ein Kostenzuschuss beantragt werden, da mit der Beihilfe in der Regel die Kosten einer Heilkur nicht bestritten werden können. Nicht beantragt werden darf die Beihilfe, wenn der Beihilfeberechtigte in den dem Antragsmonat vorausgegangenen drei Jahren nicht ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt war und auch dann nicht, wenn im laufenden oder den drei vorangegangenen Kalenderjahren bereits eine als beihilfefähig anerkannte Sanatoriumsbehandlung oder Heilkur durchgeführt oder beendet worden ist.

Ausnahmen:
- Ein schweres chronisches Leiden macht nach dem Gutachten des Amts- oder Vertrauensarztes aus zwingenden medizinischen Gründen eine Heilkur in kürzeren Zeitabständen notwendig.
- Nach Antrag auf Entlassung.
- Wenn das Dienstverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach der Heilkur endet, es sei denn, die Heilkur wird wegen der Folgen einer Dienstbeschädigung durchgeführt.
- Solange der Beihilfeberechtigte vorläufig des Dienstes enthoben ist.

Aufwendungen für Müttergenesungskuren, Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren in entsprechenden anerkannten Einrichtungen sind entsprechend der vorgenannten Voraussetzungen beihilfefähig.

 

Ausgewählte Kliniken und sonstige Gesundheitseinrichtungen

 

Datum Kur- und Rehaeinrichtungen (sortiert nach Ort und Name der Klinik) >>>zum LINK oder PDF
  Bad Bellingen  
  Markgräflerland Klinik in Bad Bellingen LINK zur Website
  MediClin Seidel-Klinik in Bad Bellingen LINK zur Website
  Rehaklinik Sankt Marien in Bad Bellingen LINK zur Website
  Bad Brambach  
  Dr. Ebel Fachklinik Bad Brambach  
  Bad Doberan  
   Bad Doberan, Dr. Ebel Fachklinik Moorbad  
  Bad Driburg  
  Bad Driburg, Gräfliche Kliniken Caspar Heinrich Klinik  
  Bad Dürrheim  
  Bad Dürrheim, Espan-Klinik  
  Bad Dürrheim, Klinik Limberger  
  Bad Elster  
  Bad Elster, DEKIMED CELENUS Kliniken  
  Bad Füssing  
  Bad Füssing, Klinik Niederbayern  
  Bad Gögging  
  Römerbad-Kliniken  
  Bad Grönenbach  
  Bad Grönenbach, Bad Clever  
  Bad Karlshafen  
  Bad Karlshafen, Dr. Ebel Fachklinik Carolinum  
  Bad Kösen  
  Bad Kösen, Kliniken Lielje Gruppe  
  Bad Krozingen  
  Breisgau-Klinik  
  Park-Klinikum  
  Park-Klinikum  
  Bad Mergentheim  
  Psychotherapeutisches Zentrum Bad Mergentheim  
  Schmerzklinik am Arkauwald  
  Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim  
  Bad Peterstal-Griesbach  
  MediClin Schlüsselbad Klinik in Bad Peterstal-.Griesbach  
  Bad Rappenau  
  MediClin Kraichgau Klinik  
  Bad Säckingen  
  Bad Säckingen, RehaKlinikum Bad Säckingen GmbH  
  Bad Streben  
  Bad Streben, Dr. Ebel Fachklinik Rehaklinik am Park  
  Bad Wildungen  
  Dr. Ebel Fachklinik Reinhardshöhe  
  Bad Wildungen-Reinhardshausen, Parkland-Klinik  
  Bad Wörishofen  
  Bad Wörishofen, Haus Bartholomäus  
  Baden-Baden  
  Klinik am Leisberg  
  Badenweiler  
  Reha-Klinik Hausbaden  
  Römerberg  
  Berlin/Brandenburg  
  Wendisch Rietz, Oberbergklinik Berlin/Brandenburg  
  Borken  
  Schlossklinik Pröbsting  
  Borkum  
  Fachklinikum Borkum  
  Donaueschingen  
  MediClin Klinik am Vogelsang  
  Durbach  
  Durbach, MediClin Staufenburg Klinik  
  Freudenstadt  
  Freudenstadt, Klinik Hohenfreudenstadt  
  Gernsbach  
  Gernsbach, MediClin Reha-Zentrum Gernsbach  
  Grebenhain  
  Grebenhain, Dr. Ebel Fachklinik Vogelsbergklinik  
  Isny-Neutrauchburg  
  Isny-Neutrauchburg, Waldburg-Zeil Kliniken  
  Kempten-Oberallgäu  
  Dr. Ebel Fachklinik Reha-Klinik Kempten  
  Kirchzarten  
  Deutscher Arbeitskreis für Familienhilfe e.V.  
  Königsfeld  
  MediClin Albert Schweitzer Klinik  
  MediClin Baar Klinik  
  Königstein im Taunus  
  Klinik Königstein der KvB  
  Kraischa/Sachsen  
  Klinik Bavaria  
  Kühlungsborn  
  Ostseeklinik Kühlungsborn  
  Mettlach-Orscholz  
  Gesundheits-Zentrum Saarschleife  
  Nümbrecht  
  Nümbrecht, Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik  
  Oberammergau  
  Gesundheitszentrum Oberammergau Fachklinik am Kofel  
  Oberstdorf  
  Stillachhaus  
  Ostseebad Boltenhagen  
  Strandklinik Boltenhagen  
  Ostseebad Heringsdorf  
  Inselklinik-Haus Gothensee  
  Inselklinik-Haus Kulm  
  Ostseeheilbad Graal-Müritz  
  Klinik Graal-Müritz  
  Potsdam  
  Dr. Ebel Fachklinik Heinrich-Heine-Klinik  
  Saalfeld  
  Dr. Ebel Fachklinik Bergfried  
  Schwarzwald-Hornberg  
  Oberbergklinik Schwarzwald  
  Seeheilbad Heringsdorf  
  Rehaklinik Usedom  
  St. Peter-Ording  
  Gesundheitsklinik "Stadt Hamburg"  
  Strandklinik St. Peter-Ording  
  Tabarz  
  Tabarz / Thüringen, Inselsberg-Klinik  
  Überlingen am Bodensee  
  Kurpark Klinik  
  Strandhotel Seehof Kneippsanatorium  
  Usedom-Kölpinsee  
  Kinder-Rehazentrum Usedom  
  Waldbreitbach  
  Westerwaldklinik  
  Weserbergland - Extertal-Laßbruch  
  Extertal-Laßbruch, Oberbergklinik Weserbergland  
  Wyk auf Föhr  
  Reha-Klinik Westfalen am Meer  
     
     

 


Red UT 20210330 / KLVZ 2017

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