
Jedes Jahr werden im öffentlichen Dienst zigtausend Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter eingestellt. Diese Rubrik gibt eine Übersicht über wichtige Tipps und Informationen, die man besonders zum BerufsStart braucht.
Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare) erhalten Anwärterbezüge. Soweit die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, wird neben dem Anwärtergrundbetrag noch ein Familienzuschlag gezahlt. Der Anwärtergrundbetrag orientiert sich an der Besoldungsgruppe, die dem Eingangsamt der Laufbahn des Anwärters zugeordnet ist. Den Familienzuschlag erhalten verheiratete, verwitwete sowie zum Unterhalt gegenüber einer anderen Person verpflichtete Anwärter. Anwärter, deren Ehegatte ebenfalls im öffentlichen Dienst tätig ist, erhalten die Hälfte des Familienzuschlags. Anwärterzuschläge können gezahlt werden, wenn ein erheblicher Mangel an Bewerbern besteht. Sie sollen 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages nicht übersteigen; sie dürfen höchstens 100 Prozent des Anwärtergrundbetrages betragen. Anspruch auf Anwärtersonderzuschläge besteht nur, wenn der Anwärter nicht vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Laufbahnprüfung ausscheidet und u. a. nach Bestehen der Laufbahnprüfung mindestens fünf Jahre als Beamter im öffentlichen Dienst in der Laufbahn verbleibt, für die er die Befähigung erworben hat. Der Anwärtersonderzuschlag kann bis zur vollen Höhe zurückgefordert werden, wenn die genannten Voraussetzungen aus Gründen, die der Beamte oder frühere Beamte zu vertreten hat/haben, nicht erfüllt sind.
Weitere Informationen zur Beamtenausbildung finden Sie hier:
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Allgemeine Pflichten Beamtenverhältnis Beurteilungen Bezahlung |
Einstellungsvoraussetzungen Fachhochschulen Gewerkschaften Laufbahnrecht Mobilität |
Rechtsgrundlagen Jugendarbeitsschutzgesetz Unparteiische Amtsführung Versorgung Vorbereitungsdienst Wechsel in die Privatwirtschaft |
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