
Modernisierung im öffentlichen Dienst
Die Modernisierung des öffentlichen Dienstes findet statt – auch in Deutschland. Seit über zehn Jahren befindet sich der öffentliche Sektor in einem Prozess der Anpassung an die sich verändernden Herausforderungen der politischen und soziokulturellen Umwelt. Der Prozess verläuft weder kontinuierlich und umfassend noch flächendeckend und strukturiert.
Die Kommunen waren lange Zeit Vorreiter bei zahlreichen Maßnahmen zur Modernisierung – nicht nur ihrer Verwaltungen, sondern auch ihres Selbstverständnisses. Vielen ist es gelungen, die Transparenz von Verwaltungshandeln zu verbessern, öffentliche gemeinwohlorientierte Aufgaben effizienter wahrzunehmen und Verwaltungsdienstleistungen bürgernah anzubieten. Landesverwaltungen und Bundesverwaltung dagegen taten sich lange schwer, die neuen gesellschaftlichen Herausforderungen als Chance zu begreifen. Was den einen zu langsam und schleppend vonstatten geht, löst bei den anderen Unsicherheit, Misstrauen und Ängste aus. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass Reformprozesse zum Scheitern verurteilt sind, wo der Eindruck entsteht, sie würden nicht mit den Beschäftigten, sondern gegen sie in Gang gesetzt.
Verwaltungsmodernisierung umfasst ein breites Spektrum an Maßnahmen, die geeignet sind, Aufgaben, Arbeitsinhalte und Verfahren öffentlicher Verwaltungen zu straffen und sowohl effizienter als auch effektiver zu machen. Dem so formulierten Anspruch wird die Realität freilich nur teilweise gerecht. Der Modernisierungsprozess verläuft bis heute weder kontinuierlich und umfassend noch flächendeckend und strukturiert.
Hier informieren wir Sie über weitere wichtige Themenbereiche der Modernisierung:
Bausteine der Modernisierung
Mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zur Modernisierung der Bundesverwaltung am 22. August 2002 zwischen dem DGB und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes auf der einen und dem Bundesministerium des Innern auf der anderen Seite wurden die Möglichkeiten der Beschäftigten, die Binnenmodernisierung zu begleiten und mitzugestalten, auf eine breitere Grundlage gestellt. Zu den inhaltlichen Eckpunkten der Vereinbarung zählen neben der gemeinsamen einvernehmlichen Entwicklung von Leitbildern
Am 25. Januar 2005 hat Bundesinnenminister Otto Schily in Übereinstimmung mit dem Angebot des DGB die Geltungsdauer der am 22. August 2002 getroffenen Rahmenvereinbarung zur Modernisierung der Bundesverwaltung bis zum 31. Dezember 2007 verlängert.
Bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben kommt der Informations- und Kommunikationstechnik wachsende Bedeutung zu. Sie gilt als wirksames Instrument zur Steigerung von Qualität und Effizienz. Mit der Einführung von E-Government ist ein Veränderungsprozess angestoßen, der im organisatorischen Bereich letztlich weit reichender sein dürfte als im technischen. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes müssen sich an diesen Veränderungsprozessen aktiv beteiligen können. Von ihrer Motivation und Innovationsbereitschaft wird es ganz entscheidend abhängen, ob die Chancen des E-Government genutzt, die Risiken minimiert und die Nachteile bereits im Prozess der Umsetzung erkannt und verhindert oder zumindest begrenzt werden können.
Die Modernisierung des öffentlichen Sektors wird ohne das Leitprinzip des Gender Mainstreaming nicht gelingen. Starre und unproduktive Arbeitsstrukturen können aufgebrochen, die Innovationspotenziale von Männern und Frauen aktiviert und deren Motivation erhöht werden. Arbeit, Kreativität und Entscheidungsmacht von Frauen sind für die Leistungsqualität des öffentlichen Dienstes unverzichtbar.
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