
Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes beträgt trotz der am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen neuen Arbeitszeitverordnung für Bundesbeamtinnen und -beamte nach wie vor 38,5Stunden.Auch für die Bundesbeamtinnen und -beamten in den neuen Bundesländern gilt seit dem 1. Oktober 1992 eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden.
Es ist jedoch fraglich, wie lange diese Regelungen noch Bestand haben, denn die jüngsten Äußerungen des Bundesinnenministers machen deutlich, dass auch das BMI über eine Arbeitszeitverlängerung auf 40 Stunden nachdenkt. Die Länder haben inzwischen ausnahmslos die Arbeitszeit für ihre Beamtinnen und Beamten auf mehr als 38,5 Stunden erhöht, manche sogar auf 42 Stunden. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses kann noch nicht eingeschätzt werden, wie sich die Kündigung der Arbeitszeitvorschriften (West) der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf den Beamtenbereich auswirken wird.
Mehr Informationen zu Themen rund um die Arbeitszeit finden Sie hier:
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Allgemeine Informationen zur Arbeiztszeit für Beamte finden Sie hier in diesem PDF: . Altersteilzeit Arbeitszeitverordnungen |
Sonstige Arbeitszeitregelungen Teilzeit im öffentlichen Dienst Broschüre des Bundesinnenministeriums Teilzeit während der Elternzeit |
Wochenarbeitszeit im öffentlichen Dienst - Regelmäßige Arbeitszeit |
Entscheidung des BVerwG zur Arbeitszeit von Beamtinnen und Beamten in den neuen Ländern >>>weiter
Familienbedingte Teilzeit >>>weiter
Post und Telekom - Arbeitszeitregelungen >>>weiter
Teilzeit bei Elternzeit >>>weiter
Zeitsouveränität im öffentlichen Dienst >>>weiter
Zwangsteilzeit >>>weiter
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