Beamten-informationen

Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit

Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes beträgt trotz der am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen neuen Arbeitszeitverordnung für Bundesbeamtinnen und -beamte nach wie vor 38,5Stunden.Auch für die Bundesbeamtinnen und -beamten in den neuen Bundesländern gilt seit dem 1. Oktober 1992 eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden.

Es ist jedoch fraglich, wie lange diese Regelungen noch Bestand haben, denn die jüngsten Äußerungen des Bundesinnenministers machen deutlich, dass auch das BMI über eine Arbeitszeitverlängerung auf 40 Stunden nachdenkt. Die Länder haben inzwischen ausnahmslos die Arbeitszeit für ihre Beamtinnen und Beamten auf mehr als 38,5 Stunden erhöht, manche sogar auf 42 Stunden. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses kann noch nicht eingeschätzt werden, wie sich die Kündigung der Arbeitszeitvorschriften (West) der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf den Beamtenbereich auswirken wird.

Mehr Informationen zu Themen rund um die Arbeitszeit finden Sie hier:

Allgemeine Informationen zur Arbeiztszeit für Beamte finden Sie hier in diesem PDF: Allgemeines zur Arbeitszeit 

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Altersteilzeit
- Bund
- Länder

Arbeitszeitverordnungen 
- für Bundesbeamte  
- Länder

Einstiegteilzeit bzw. Zwangsteilzeit

Sonstige Arbeitszeitregelungen
- Bahn
- Post
- Telekom  

Teilzeit im öffentlichen Dienst  

Broschüre des Bundesinnenministeriums

Teilzeit während der Elternzeit  

Wochenarbeitszeit im öffentlichen Dienst 

- Regelmäßige Arbeitszeit
- Bund/Länder - Vergleich

Zeitsouveränität im öffentlichen Dienst

Entscheidung des BVerwG zur Arbeitszeit von Beamtinnen und Beamten in den neuen Ländern >>>weiter

Familienbedingte Teilzeit >>>weiter

Post und Telekom - Arbeitszeitregelungen >>>weiter

Teilzeit bei Elternzeit >>>weiter

Zeitsouveränität im öffentlichen Dienst >>>weiter

Zwangsteilzeit >>>weiter


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