Gesetze zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung 2025/2026 sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Neu aufgelegt: März 2025

 

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Gesetze zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

 

Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2025/2026 

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 3.9.2025 für die Übertragung des Tarifergebnisses TVöD Bund/VKA vom Frühjahr 2025 entschieden und für Dezember 2025 eine Abschlagszahlung beschlossen.

Die Bezüge von Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungempfänger werden rückwirkend zum 01. April 2026 um 3,0 Prozent - mindestens aber um monatlich 110 Euro angehoben. Im Dezember 2025 wird es Abschlagszahlungen geben.

Die Gewerkschaften ver.di, GEW und GdP haben den Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gedrängt, endlich die Besoldung beim Bund anzuheben. 

Das Bundeskabinett hat am 3.09.2025 entsprechende Abschlagsauszahlungen im Vorgriff auf die Vorlage des notwendigen Gesetzes zur Bezügeanpassung beschlossen. Damit wurde es rmöglich, dass die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Dezember von den geplanten Besoldungserhöhungen profitieren. Damit ist der Weg geebnet, für eine Übertragung des Tarifergebnisses. Es sind folgende Schritte vorgesehen:

- rückwirkend zum 01. April 2025 um 3,0 Prozent (mindestens monatlich 110 Euro - 
- und in einem zweiten Anpassungsschritt ab 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent.

Konkret ist beabsichtigt, dass ein entsprechendes Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses vom Frühjahr im Herbst im Verbund mit einem Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation im Bundesbereich vorgelegt wird. Damit würde der seit knapp fünf Jahren bestehende Stillstand im Bereich der amtsangemessenen Alimentation endlich beendet und die Besoldung wieder verfassungsgemäß ausgestaltet. Die Pläne sehen dabei eine echte Modernisierung und Weiterentwicklung der Besoldung vorsehen. Die Besoldungstabelle soll horizontal und vertikal fortentwickelt und neu justiert sowie das Grundgehalt und das Leistungsprinzip gestärkt werden.

Ziel ist es, dass „der Bund für alle Beamtinnen und Beamten – gerade auch im Sinne der Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung – attraktiver und wettbewerbsfähiger wird. Damit könnte der Bund im Bund-Länder-Vergleich wieder eine Spitzenposition einnehmen.

 

Quelle: Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di vom 03.09.2025


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