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Mit der Unterschrift unter die Rahmenvereinbarung zur Modernisierung der Bundesverwaltung am 22. August 2002 wurde ein mehrjähriger Verhandlungsprozess zwischen dem DGB und seinen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes auf der einen und dem BMI auf der anderen Seite abgeschlossen. Die Modernisierungsvereinbarung stellt die Möglichkeiten der Beschäftigten, die Binnenmodernisierung zu begleiten und mitzugestalten, auf eine breitere Grundlage. Zu den inhaltlichen Eckpunkten der Vereinbarung zählen neben der gemeinsamen einvernehmlichen Entwicklung von Leitbildern
Bürgerorientierung und Verbesserung der Dienstleistungsqualität, Zielvereinbarungen und Qualitätsmanagement sowie konsistente Personalentwicklungsmaßnahmen.
In der Erkenntnis, dass Verwaltungsmodernisierung ohne die Menschen, die in der Verwaltung arbeiten, nicht erfolgreich betrieben werden kann, haben sich BMI, DGB und Gewerkschaften nach zähen Verhandlungen auf die sozialverträgliche Gestaltung des Modernisierungsprozesses verständigt. Es konnte Einvernehmen darüber erzielt werden, dass eine Erfolg versprechende Chance, die Dienstleistungsqualität zu verbessern und Bürgernähe auszubauen und zu stärken, nur besteht, wenn die Beschäftigten den Modernisierungsprozess als ihr eigenes Anliegen begreifen und ihn verantwortlich und selbstbewusst mitgestalten können.
Strukturelle Veränderungen, die sich an den Bedürfnissen und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger sowie an den wirtschaftlichen Erfordernissen orientieren müssen, haben zwangsläufig Auswirkungen auf das Anforderungsprofil der Beschäftigten.
Deshalb wird in der Rahmenvereinbarung einer konsistenten und kontinuierlichen Personalentwicklung große Bedeutung beigemessen. Ausbildungsinhalte sowie Fort- und Weiterbildungsangebote sollen den neuen Anforderungen entsprechend angepasst und fortentwickelt werden, Personalentwicklungsmaßnahmen den Beschäftigten berufliche Mobilität ermöglichen und Frauen und Männern gleichermaßen berufliche Perspektiven eröffnen.
Mit den in der Modernisierungsvereinbarung abgesteckten Verfahren für die künftige Beteiligung der Beschäftigten und deren Interessen-vertretungen am Prozess der Verwaltungsmodernisierung ist eine erste verbindliche Grundlage geschaffen.
Im Verlauf der aktuellen Legislaturperiode werden die Möglichkeiten der Einflussnahme auf den weiteren Modernisierungsprozess der Bundesverwaltung konkretisiert und ausgestaltet werden müssen.
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