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Im Kabinett
Einkommensteuerreform 2027 beschlossen
Die breite Mehrheit entlasten, verfügbare Einkommen stärken und Subventionen mit Augenmaß abbauen: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen.
Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 eine Reform der Einkommensteuer beschlossen. Damit sollen insbesondere Familien und Menschen mit geringen und mittleren Einkommen entlastet werden. Vorgesehen sind die Erhöhung des Kindergeldes sowie Verbesserungen beim Grund- und Kinderfreibetrag und beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Der Steuertarif wird im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro Einkommen etwas abgeflacht. Die Maßnahmen sollen ab 2027 greifen und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten.
Entlastungen ab 2027
Die Entlastung erfolgt in zwei Schritten – der erste 2027, die volle Entlastung dann ab 2028. Das heißt: Die Maßnahmen werden ab 2027 bereits spürbar sein und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten.
Ab 2028 kann etwa eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich steuerlich entlastet werden. Das Entlastungsvolumen beträgt circa zehn Milliarden Euro pro Jahr.
Gegenfinanzierung geplant
Die Gegenfinanzierung wird unter anderem durch Veränderung des Reichensteuersatzes ermöglicht. Auf diese Weise lässt sich das Steuersystem gerechter gestalten.
Gleichzeitig werden Subventionen mit Augenmaß abgebaut und gezielt Arbeitsanreize gesetzt.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Das Kindergeld steigt von 259 Euro auf 267 Euro (2027) und dann 272 Euro (2028) je Kind und Monat.
- Die Kinderfreibeträge steigen auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028).
- Der Grundfreibetrag steigt auf 12.564 Euro (2027) und 12.900 Euro (2028).
- Der maximal zulässige Stundenlohn bei (steuerlich begünstigten) Sonn- und Feiertagszuschlägen wird von 50 auf 75 Euro angehoben.
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt auf 1430 Euro.
- Die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für Handwerkerleistungen wird von 20 auf 15 Prozent reduziert und der Höchstbetrag von 1200 auf 900 Euro gesenkt.
- Der einheitliche Pauschsteuersatz bei Mini-Jobs wird von 2 auf 5 Prozent erhöht.
Steuern
Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg: Insbesondere Familien mit Kindern werden entlastet
Gesetzentwurf setzt 1:1 die Vereinbarung der Koalition um
Nummer 17/2026
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Mit der Reform sollen vor allem Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen sowie insbesondere Familien mit Kindern entlastet werden. Der Gesetzentwurf setzt 1:1 die Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss von Anfang Juli und aus dem Koalitionsvertrag um.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: „Wir setzen bei der Einkommensteuerreform einen klaren Schwerpunkt: Wir entlasten Familien mit Kindern. Wir sorgen dafür, dass am Ende des Monats etwas mehr zum Leben übrigbleibt. Dafür setzen wir das Entlastungsvolumen von 10 Milliarden Euro gezielt ein. Arbeit und Leistung sollen sich stärker lohnen – vor allem für alle mit kleinen und mittleren Einkommen.
Mir geht es um alle, die jeden Tag den Laden am Laufen halten: Polizeibeamte, Erzieherinnen, Busfahrer, Krankenpflegerinnen, Handwerker – und viele andere, die anpacken und fleißig sind. Das Leben ist in den letzten Jahren teurer geworden: Lebensmittelpreise, Mieten und Energiepreise haben angezogen. Umso wichtiger ist, dass wir mit der Einkommensteuerreform die große Mehrheit in Deutschland entlasten. Familien mit Kindern können mit unserer Reform ab 2028 mehr als 600 Euro im Jahr mehr in der Tasche haben als heute. Das sollte niemand kleinreden. Einige hundert Euro mehr oder weniger im Jahr – das ist eine wichtige Frage für viele Familien.
Und wir haben beschlossen: Wir machen unser Steuersystem gerechter. Die Spitzeneinkommen am obersten Ende müssen dafür einen etwas größeren Beitrag leisten. Das ist eine Frage der Fairness. Ab 280.000 Euro Jahreseinkommen wird künftig eine neue Superreichensteuer von 47 Prozent gelten.“
Mit der Reform wird die große Mehrheit der Steuerpflichtigen mehr Netto vom Brutto haben. Über 600 Euro mehr im Jahr hat eine Familie mit zwei Kindern und mittleren Einkommen dann zur Verfügung.
Insgesamt ergibt sich ein Entlastungsvolumen von ca. 10 Milliarden Euro. Die Entlastungen werden in zwei Stufen erfolgen und ab dem Jahr 2028 vollumfänglich wirksam sein.
Um eine Entlastung für die große Mehrheit zu ermöglichen, werden die höchsten Spitzeneinkommen mehr beitragen: Der Reichensteuersatz von 45 Prozent wird künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten. Ab 280.000 Euro wird zudem eine neue Superreichensteuer von 47 Prozent gelten.
Das sind die wichtigsten Maßnahmen:
- Der Grundfreibetrag steigt auf 12.564 Euro (2027) und 12.900 Euro (2028).
- Die zweite Progressionszone wird bis 70.600 Euro abgeflacht. Davon profitieren prozentual am stärksten die mittleren Einkommen.
- Das Kindergeld steigt von heute 259 Euro zunächst auf 267 Euro (2027) und dann 272 Euro (2028) je Kind und Monat.
- Die Freibeträge für Kinder steigen auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028).
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.230 auf 1.430 Euro. Rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige sparen sich dadurch künftig die Anlage N zur Steuererklärung, weil ihre tatsächlichen Aufwendungen unter dem neuen Pauschbetrag liegen.
Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen steigt der maximal zulässige Stundenlohn von 50 auf 75 Euro.
Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
02.09.2026
Mit dem am 2. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 soll das Arbeitskräfte- und Wachstumspotenzial langfristig gestärkt werden. Durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge, Anhebung des Kindergeldes sowie einen höheren Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung werden sowohl Wachstumsimpulse gesetzt als auch dem Gerechtigkeitsaspekt Rechnung getragen.
Die im Gesetz vorgesehenen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen erhöhen die verfügbaren Einkommen. Durch die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages wird zudem ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet. Subventionen werden mit Augenmaß abgebaut. Daher wird die steuerliche Absetzbarkeit von abzugsfähigen Aufwendungen für Handwerkerleistungen von 20 Prozent auf 15 Prozent und der Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro reduziert. Gleichzeitig gilt es, Arbeitsanreize gezielt zu setzen, daher werden die berücksichtigten, maximal zulässigen Stundenlöhne bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen angehoben.
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
Wir leben in einer Zeit der Veränderung. In Zeiten dynamischer technologischer Entwicklungen und des demographischen Wandels gilt es, Wachstumspotentiale zu heben und die Arbeit als Lebensgrundlage der Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Kriege und sich verschlechternde Handelsbedingungen verstärken das Bedürfnis nach Sicherheit. Deutschland muss dabei auf seinen Stärken aufbauen, und sich zugleich an die aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen. Ziel ist es, zukunftsfähige Reformen steuerpolitisch zu flankieren.
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Das Steuerentlastungs- und Reformgesetz 2027 stärkt langfristig das Arbeitskräfte- und Wachstumspotenzial. Durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge, die Anhebung des Kindergeldes sowie ein höheren Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung werden sowohl Wachstumsimpulse gesetzt als auch dem Gerechtigkeitsaspekt Rechnung getragen.
Die strukturelle Zukunftsorientierung erfordert auch dementsprechende Fiskalregeln und einen besonderen Zerlegungsmaßstab für Rechenzentren, der den Zielen der Rechenzent rumsstrategie der Bundesregierung – insbesondere der Stärkung der digitalen Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands – Rechnung trägt.
Die im Gesetz vorgesehenen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen stärken die verfügbaren Einkommen. Durch die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags wird zudem ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet. Subventionen werden mit Augenmaß abgebaut. Daher wird die steuerliche Absetzbarkeit der abzugsfähigen Aufwendungen für Handwerkerleistungen von 20 Prozent auf 15 Prozent und der Höchstbetrag von 1 200 Euro auf 900 Euro reduziert.
Gleichzeitig gilt es, Arbeitsanreize gezielt zu setzen, daher werden die maximal zulässigen Stundenlöhne bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen angehoben.
Inhaltlich hervorzuheben sind insbesondere folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche: – Anhebung des maximal zulässigen Grundlohns bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen (§ 3b Absatz 2 Satz 1 EStG) – Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (§ 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EStG) – Umsetzung der Reformbestrebungen beim Einkommensteuertarif, einschließlich Freistellung des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern etc. (§§ 32, 32a, 39b EStG) – Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2027 von 259 Euro auf 267 Euro monatlich so wie Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2028 auf 272 Euro monatlich (§ 66 EStG
und § 6 BKGG)
Absenkung des Prozentsatzes der abzugsfähigen Aufwendungen und des Höchstbetrages der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a Absatz 3 Satz 1 EStG) – Anhebung des einheitlichen Pauschsteuersatzes bei sog. Mini-Jobs von 2 Prozent auf 5 Prozent (§ 40a Absatz 2 EStG) – Einführung eines besonderen gewerbesteuerlichen Zerlegungsmaßstabes für Betreiber von Rechenzentren (§ 29 Absatz 1 Nummer 4 GewStG)