Beihilfeverordnungen und Beihilfevorschriften in den Ländern

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Beihilfeleistungen in den Ländern

 

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Beihilferegelungen in den Ländern

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ein Großteil der Länder hat eigenständige Beihilferegelungen erlassen, jedoch zum Teil mit Verweis auf Bundesrecht bzw. altes Bundesrecht. Aufgrund vieler übereinstimmender Teile kann der vorliegende Ratgeber auch von Beihilfeberechtigten in den Ländern genutzt werden. Wichtige – vom Bundesrecht abweichende – Beihilferegelungen fassen wir in diesem Kapitel zusammen. Beispielsweise bestehen Abweichungen hinsichtlich der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Wahlleistungen bei Krankenhausbehandlung (z. B. Ausschluss in Berlin, Niedersachsen, Schleswig-Holstein bzw. in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg als „kostenpflichtiges Wahl recht"). In einigen Ländern ist eine sogenannte Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt) ein geführt worden, oftmals gestaffelt nach Besoldungsgruppen bzw. pauschal. Ebenso bestehen Unterschiede in der Gewährung von Beihilfe in Todesfällen. In Bezug auf die Absenkung der Altersgrenzen für ältere studierende Kinder aufgrund des Steueränderungsgesetzes 2007 (Herabsetzung vom 27. auf das 25. Lebensjahr) wurden im Beihilferecht des Bundes und vieler Länder (z. B. Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen) Übergangsregelungen geschaffen.

Die Vorschriften zur Beihilfe ändern sich manchmal mehrmals im Jahr, Die aktuellen Regelungen finden Sie unter www.beihilfe-online.de.

Hier die Beihilferegelungen in den Ländern:

Baden-Württemberg I Bayern I Berlin I Brandenburg I Bremen I Hamburg I Hessen I Mecklenburg-Vorpommern I Niedersachsen I Nordrhein-Westfalen I Rheinland-Pfalz I Saarland I Sachsen I Sachsen-Anhalt I Schleswig-Holstein I Thüringen I


 

 

Aktuelles aus den Ländern

 

Behilfe in Baden-Württemberg
Beihilfe: Novelle der Beihilfeverordnung

Die Beihilfeverordnung ist seit 1959 in Kraft. Die letzte Neufassung erfolgte im Jahr 1995. Es wurde Zeit für eine Überarbeitung. Die aktuelle Neufassung ist erforderlich, um maschinell überprüfbare Regelungen zu schaffen und so einen Ausbau der digitalen Beihilfebearbeitung zu ermöglichen. Das Beihilferecht soll übersichtlicher werden und der Regelungstext leichter zu verstehen sein. Dadurch wird der Verwaltungsvollzug erleichtert. Veraltete Regelungen werden aufgehoben und durch neue, klare und einfache Formulierungen ersetzt. Die Neufassung berücksichtigt auch die Entwicklung in der Rechtsprechung.

Entwurf einer neuen Beihilfeverordnung (Novelle)

Den Entwurf der neuen Beihilfeverordnung finden Sie im Dokument „Beihilfeverordnung“ (siehe PDF).siehe PDF

 

>>>zum Dritten Referentenentwurf der neuen Beihilfeverordnung von Baden-Württemberg 
BVO_Novelle_Dritter_Referentenentwurf_30092025

Die Neufassung soll Ende November im Gesetzblatt des Landes verkündet werden und zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

 


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Red 20251028 

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