Aktuelle Meldungen aus dem öffentlichen Dienst: Tarifeinigung bei den Ländern (TdL); Ergebnis soll auf Beamtinnen und Beamten der Länder übertragen werden

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Tarifrunde öffentlicher Dienst der Länder: Beschäftigte erhalten 5,8 Prozent mehr Geld, mindestens aber 100 Euro – Werneke: „Mit der Tariflohnentwicklung bei Bund und Kommunen Schritt gehalten, endlich Ost-West-Angleichung durchgesetzt“

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich mit den Arbeitgebern auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder geeinigt. Die Vereinbarung umfasst eine Gehaltserhöhung von insgesamt 5,8 Prozent bei einer Laufzeit von 27 Monaten in drei Erhöhungsschritten. Nachwuchskräfte bekommen insgesamt 150 Euro mehr. Zudem werden die Arbeitsbedingungen im Osten den West-Regelungen angeglichen: Dies gilt für die Verbesserung des Kündigungsschutzes sowie für die Absenkung der Arbeitszeit an den drei ostdeutschen Unikliniken in Rostock, Greifswald und Jena. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Januar 2028.

„Die Verhandlungen mit den Ländern waren schwierig wie lange nicht mehr“, sagte Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender und Verhandlungsführer, am Sonnabend in Potsdam: „Am Ende steht ein Ergebnis auf dem Niveau des Tarifvertrages für die Beschäftigen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen aus dem vorigen Jahr. Damit halten die Länderbeschäftigten Anschluss an das Lohnniveau ihrer Kolleginnen und Kollegen. Das war uns als Gewerkschaften besonders wichtig, das nützt auch den Ländern bei der Personalsuche – und das haben wir nun nach harten Verhandlungen erreicht.“

Der Abschluss gilt unmittelbar für 925.000 Tarifbeschäftigte aller Bundesländer außer Hessen, wo eigene Tarifverhandlungen laufen. Insgesamt sind 2,2 Millionen Beschäftigte der Länder betroffen. Die Vereinbarung sieht im Einzelnen eine erste Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent ab dem 1. April 2026 (mindestens 100 Euro), eine weitere Erhöhung um 2,0 Prozent ab dem 1. März 2027 sowie einen dritten Erhöhungsschritt um 1,0 Prozent ab dem 1. Januar 2028 vor. Die Entgelte für Nachwuchskräfte steigen in drei Schritten zu denselben Zeitpunkten um insgesamt 150 Euro.

Vereinbart wurde darüber hinaus die Erhöhung der Zulagen für ständige Wechselschicht- und Schichtarbeit. Die Zulage für Schichtdienste steigt auf monatlich 100 Euro, für das Pflegepersonal in Krankenhäusern ebenfalls auf 100 Euro. Die Wechselschichtzulage steigt auf 200 Euro im Monat, in Krankenhäusern auf 250 Euro. Auch für Teilzeitbeschäftigte im Schicht- oder Wechselschichtdienst konnte erstmals tariflich gesichert werden, dass Zuschläge für Überstunden, sofern nicht zeitlich ausgeglichen, bereits ab der ersten Stunde über der individuellen Arbeitszeit gezahlt werden – und nicht erst ab Erreichen der vollen Wochenarbeitszeit.

Für die rund 300.000 studentischen Beschäftigten an Hochschulen und Universitäten werden die Mindeststundenentgelte erhöht: auf 15,20 Euro ab dem Sommersemester 2026, ein Jahr später dann auf 15,90 Euro. Einen Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten lehnten die Ländervertreter allerdings ab.

Eine Verständigung konnte bei der „Hamburg-Zulage“ erzielt werden. Von ihr profitieren rund 10.000 Beschäftigte bürgernaher Dienstleistungen in der Hansestadt durch höhere Zulagen von bis zu 115 Euro.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft führt die Länder-Tarifrunde als Verhandlungsführerin auch für die DGB-Gewerkschaften GdP, GEW und IG BAU. ver.di startet nun eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis. Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst entscheidet im Anschluss endgültig.

 

Einkommensrunde öffentlicher Dienst der Länder

Tarifeinigung soll umgehend und flächendeckend auf die Beamtinnen und Beamten der Länder (ohne Hessen) übertragen werden

Von den Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sind etwa 3,5 Millionen Beschäftigte betroffen: Direkt ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte der Bundesländer (außer Hessen), indirekt ca. 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der entsprechenden Länder und Kommunen sowie rund eine Million Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Quelle: Newsletter der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vom 14.02.2026

Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
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