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Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 für die Übertragung des Tarifergebnisses TVöD Bund/VKA entschieden und für Dezember 2025 eine Abschlagszahlung beschlossen.
Die Besoldung für den Bundesbereich wird angehoben. Bundesbeamte können im Dezember 2025 mit einer Abschlagszahung rechnen. Das Bundeskabinett hat am 3.9.2025 über die Übertragung des Tarifergebnisses TVöD Bund/VKA entschieden und für Dezember 2025 eine Abschlagszahlung beschlossen.
Die Gewerkschaft ver.di hat auf Bundesinnenminister Alexander Dobrindt Druck gemacht und die Übertragung des Tarifergebnisses TVöD Bund vom Frühjahr 2025 auf Beamtinnen und Beamte des Bundes sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gefordert.
Der Weg für eine Übertragung des Tarifergebnisses ist nun geebnet. Es sind folgende Schritte vorgesehen:
- ab 1. April 2025 um 3,0 Prozent und
- ab 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent.
Die Bezüge der Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes wird rückwirkend zum 01.04.2025 angehoben. Voraussichtlich im Dezember 2025 gibt es Abschlagszahlungen.
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 Abschlagsauszahlungen im Vorgriff auf die Vorlage des notwendigen Gesetzes beschlossen. Dies hat ermöglicht, dass die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Dezember 2025 von den geplanten Besoldungserhöhungen profitieren. Damit ist der Weg geebnet, für eine Übertragung des Tarifergebnisses. Es sind folgende Schritte vorgesehen:
- ab 01. April 2025 um 3,0 Prozent und
- ab 01. Mai 2026 um 2,8 Prozent.
Es ist beabsichtigt, dass ein entsprechendes Gesetz zur Übertragung im Herbst im Verbund mit einem Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation im Bundesbereich vorgelegt wird. Damit würde endlich der seit knapp fünf Jahren bestehende Stillstand im Bereich der amtsangemessenen Alimentation beendet und die Besoldung wieder verfassungsgemäß ausgestaltet. Die Pläne sollen dabei eine echte Modernisierung und Weiterentwicklung der Besoldung vorsehen. Die Besoldungstabelle soll horizontal und vertikal fortentwickelt und neu justiert sowie das Grundgehalt und das Leistungsprinzip gestärkt werden.
Ziel ist es, dass „der Bund für alle Beamtinnen und Beamten – gerade auch im Sinne der Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung – attraktiver und wettbewerbsfähiger wird.
Quelle: Pressemitteilung von ver.di vom 03.09.2025
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