Bund Besoldungsanpassung 2025: Bundesinnenministerium will zeitnah Entwurf zur Anpassung der Besoldung vorlegen

 

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Bundesinnenministerium will zeitnah Entwurf zur Anpassung der Besoldung vorlegen

Besoldungsanpassung 2025

Der Druck von ver.di und DGB wirkt. Aus dem Bundesinnenministerium ist zu erfahren, dass die Übertragung des Tarifergebnisses sowie die Herstellung der Amtsangemessenheit der Bundesbesoldung in einem Gesetzgebungsverfahren zeitnah umgesetzt werden sollen.

Die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger warten seit Monaten ungeduldig darauf, dass das zuständige Bundesinnenministerium (BMI) endlich einen Gesetzentwurf zur zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses vom 6. April 2025 vorlegt. Die Beschäftigten brauchen das Geld – jetzt!

ver.di und der DGB hatten wiederholt kritisiert, dass weder der Koalitionsvertrag der Bundesregierung von CDU/CSU und SPD noch der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bislang dieses beamtenpolitisch höchst wichtige Thema aufgegriffen haben.

Nachdem es monatelang enttäuschend ruhig in dieser Angelegenheit war, hat das BMI jetzt auf das Drängen von ver.di und DGB reagiert. Uns wurde mitgeteilt, dass im BMI an einem Gesetzentwurf gearbeitet werde, der sowohl die Übertragung des Tarifergebnisses sowie auch die ebenfalls längst überfällige Überarbeitung der Bundesbesoldung gemäß der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts enthalten solle.

ver.di begrüßt diesen ersten Schritt. Allerdings darf es zum einen nicht bei einer bloßen Ankündigung bleiben. Wir erwarten vom BMI die konkrete Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs in den kommenden Wochen. Außerdem muss schnell Klarheit geschaffen werden, ab wann Abschläge rückwirkend zum 1. April 2025 gewährt werden.

ver.di wird außerdem darauf achten, dass auch im folgenden Gesetzgebungsverfahren keine weiteren Verzögerungen entstehen. Die angekündigte Verbindung des gesetzgeberischen Auftrags der zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamt*innenbereich mit der Verpflichtung zur Umsetzung der seit fünf Jahren ausstehenden verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur amtsangemessenen Besoldung darf weder zeitlich noch inhaltlich zu Lasten der betroffenen Bundesbeamt*innen, Soldat*innen, Bundesrichter*innen und Versorgungsempfänger*innen gehen. Die Übertragung des Tarifergebnisses muss tatsächlich zeit- und wirkungsgleich erfolgen, ohne dass Einsparungen (wie z.B. Nullmonate) bei den Beamt*innen vorgenommen werden. Bei der amtsangemessenen Besoldung erwarten wir, dass die neue Bundesregierung nicht die alten Fehler der vorherigen Bundesregierung wiederholt, sondern eine rechtssichere und angemessene Reform auf den Weg bringt. Auch im Ablauf darf die Verknüpfung nicht zu Verzögerungen führen. Nachdem die Amtsangemessenheit seit fünf Jahren auf sich warten lässt, darf ihr die aktuelle Besoldungs- und Versorgungsanpassung nicht zum Opfer fallen.

ver.di fordert das BMI auf, bereits heute alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die im erwarteten Gesetzentwurf vorgesehenen Bezügeerhöhungen aufgrund der Übertragung des Tarifergebnisses sehr zeitnah per Abschlagszahlungen an die Kolleg*innen geleistet werden können.

 

Zentrale Punkte der Einigung im Detail

Ab dem 1. April 2025 sollen die monatlichen Tabellenentgelte um 3 Prozent, mindestens um 110 Euro steigen. Ab dem 1. Mai 2026 sollen sie um weitere 2,8 Prozent erhöht werden. Für Auszubildende ist eine Erhöhung um je 75 Euro zum 1. April 2025 und zum 1. Mai 2026 vor­ gesehen.

Zulagen und Zuschläge für Arbeit zu ungünstigen Zeiten

Die Einigung sieht vor, ab dem 1. Juli 2025 die Schichtzulage von 40 Euro auf 100 Euro, die Wechselschichtzulage von 105 auf 200 Euro anzuheben und ab dem 1. Januar 2027 dynamisch anzupassen.

Arbeitszeit

Ab 2027 erhalten alle Beschäftigten, auch die Nachwuchskräfte, einen weiteren Tag Erholungsurlaub. Teile der Jahressonderzahlung können zukünftig in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden. Damit ist der Einstieg in ein Wahlmodell geschafft. Die Jahressonderzahlung soll ab dem Jahr 2026 für die Beschäftigten des Bundes nach Entgeltgruppen gestaffelt auf 95, 90 bzw. 75 Prozent des monatlichen Entgelts erhöht werden.

Bei den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten wurde die jährliche Jahressonderzahlung im Jahre 2009 in die monatlichen Bezüge integriert. Hier gilt es die Erhöhung, welche durch das Tarifergebnis erreicht wurde, in die Besoldung zu integrieren. Alternativ kann die jährliche Sonderzahlung wieder aus den Bezügen herausgerechnet werden, um die Erhöhung dann auf die verschiedenen Besoldungsgruppen zeit- und wirkungsgleich zu übertragen.

Zudem wird ab 1. Januar 2026 die Möglichkeit der freiwilligen Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden für die Tarifbeschäftigten eingeführt, welche eine Regelarbeitszeit von 39 Stunden haben. Wichtig hierbei ist die doppelte Freiwilligkeit. Sollten sich Beschäftigte dafür entschieden, befristet für bis zu 18 Monate ihre Regelarbeitszeit zu erhöhen, erhalten sie für diese Erhöhungsstunden Zuschläge. Für die Regelungen zur Arbeitszeit wurde ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Dezember 2029 vereinbart, das gibt uns die Möglichkeit auf mögliche Fehlentwicklungen reagieren zu können.

Wir als ver.di setzen uns grundsätzlich für eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung ein. Hierzu gehört, dass durch ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz die Komponenten der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Dazu zählen die Erhöhung der Besoldung auch rückwirkend, der weitere Tag Erholungsurlaub, sowie die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in drei freie Tage umzuwandeln.

Die Möglichkeit für Tarifbeschäftigte, mit einer doppelten Freiwilligkeit ihre Arbeitszeit von 39 auf 42 Wochenstunden zu erhöhen, lehnen wir für die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten sowie Soldatinnen und Soldaten ab. Das Thema wurde durch den Bund in die Tarifrunde eingebracht, wird aber ver.di-seitig sehr kritisch gesehen. Insbesondere auch weil ihr bereits heute schon regulär 41 Stunden pro Woche arbeiten müsst und wir eine Verkürzung der Arbeitszeit auf das Tarifniveau fordern. Auch stehen wir hinter den speziellen Arbeitszeitregelungen der Postnachfolgeunternehmen (Post, Telekom, Postbank) und möchten diese bewahren.

Quelle:Website von ver.di vom 04. Juli 2025


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