Föderalismusreform

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Föderalismusreform

Mit der Föderalismusreform haben die Länder eigenständige Kompetenzen für die Regelung bestimmter Bereiche des Beamtenbereichs bekommen, u.a. Besoldung, Laufahnrecht, der Versorgung. Schon zuvor hatten die Länder die Beihilfe selbst auszugestalten. 

Wir haben weitere Informationen im Internet eingerichtet >>>www.beamtenstatusgesetz.de

 

 

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