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Wer im Beamtenrecht des Bundes und der Länder auf dem Laufenden bleiben will, sollte sich das "Beamten-Magazin" nicht entgehen lassen. Das Magazin für Beamte erscheint monatlich und kostet im Doppelpack mit dem o.a. Taschenbuch im Jahr nur 19,50 Euro.
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Zur Übersicht des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG)
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§ 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
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§ 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
Bleibt der Beamte, Richter oder Soldat ohne Genehmigung schuldhaft dem Dienst fern, so verliert er für die Zeit des Fernbleibens seine Bezüge. Dies gilt auch bei einem Fernbleiben vom Dienst für Teile eines Tages. Der Verlust der Bezüge ist festzustellen.
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