Hansestadt zieht bei Schmerzensgeld nach
Die Initiative der GdP, dass der Dienstherr die Schmerzensgeldansprüche seiner BeamtInnen gegen zahlungsunfähige Schädiger übernehmen möge, steht nun auch in Hamburg vor dem Durchbruch. Innensenator Andy Grote (SPD) erhielt hierfür nun Zustimmung im Senat. Wenn zugesprochenes Schmerzensgeld für die im Dienst verletzten BeamtInnen nicht vom Schädiger aufgebracht werden kann, geht der entsprechende Anspruch auf die Stadt über. Bereits im September vergangenen Jahres hatten der DGB und dessen Mitgliedsgewerkschaften die Regierungsfraktionen auf ihre Seite gebracht. Mit Verweis auf die vorbildlichen Regelungen in Bayern und Schleswig-Holstein hatte GdP-Chef Gerhard Kirsch erklärt: „Kolleginnen und Kollegen, die in Ausübung ihres Dienstes angegriffen und verletzt werden, brauchen die sichtbare Solidarität des Staates – für den sie Tag für Tag den Kopf und ihren Körper hinhalten.“
Quelle: Beamten-Magazin 07/2016