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Foto: fotolia.de/Joachim Wendler
Regelungen im Bund und den Ländern
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* Für die mit Sternchen gekennzeichneten Sondervermögen Versorgungsrücklage gilt Folgendes: Bis 31. Dezember 2017 wird jede Besoldungs- und Versorgungsanpassung gemindert. Zusätzlich werden dem Sondervermögen Einsparungen zugeführt, die sich aus dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 ergeben. Die Entnahme der Mittel ist ab 1. Januar 2018 vorgesehen. Stand: April 2016
Quelle: Beamten-Magazin 04/2016