Dienstpostentauschbörse kurz vor dem Start
Seit 2013 arbeitet das Bundespolizeipräsidium an einer IT-unterstützten Tauschbörse, die BundespolizistInnen den Tausch ihres Dienstposten erleichtern soll. Dabei unterstützt wurde es vom Bezirkspersonalrat sowie dem GdPBezirk Bundespolizei. Bald sollen sich Beschäftigte über das dienstliche Intranet mögliche Tauschpartner in allen Dienststellen der Bundespolizei suchen können. Dabei ist ein Tausch auf gleiche Dienstposten nicht erforderlich. So konnte die GdP erreichen, dass gegebenenfalls mittels Einzelfallprüfung ermittelt wird, inwieweit ein Tausch doch möglich ist. Strittig war, ob auch laufbahnübergreifende Tauschmöglichkeiten bei gleichen Dienstposten ermöglicht werden sollen. Nun konnten sich die Beteiligten darauf verständigen, dies zunächst probeweise für die Dauer eines Jahres zuzulassen. Die Genehmigung des Tauschgesuchs gilt als Regelfall. Eine Ablehnung darf demnach nur aus dienstlichen Gründen erfolgen.
Quelle: Beamten-Magazin 01/2015