Mehr Freistellungszeit für Personalräte
Personalräte bei den staatlichen Schulämtern in Thüringen werden für ihre Arbeit länger vom Dienst freigestellt. Das Kultusministerium begründet die Regelung damit, dass sich mit der Umstrukturierung der Schulämter seit 1. Januar der Arbeits- und Zeitaufwand für die Personalvertretungen erhöht habe. Die Schulamtsbezirke seien größer und damit die Wegstrecken länger geworden. Statt der bisher elf Bezirkspersonalräte gibt es nur noch fünf, deren Aufgaben mit dem neuen Personalvertretungsgesetz gewachsen sind. Der DGB hält daher die Anpassung der Freistellungsregelungen für unerlässlich. Die Personalräte sollen zehn statt bisher fünf Unterrichtsstunden pro Woche freigestellt werden. Mitglieder, die keine Lehrer sind, bekommen eine Ermäßigung von zehn statt der bisher acht Stunden. Diese im Verhältnis zu den übrigen Änderungen geringere Anpassung werde den Gegebenheiten nicht gerecht, kritisiert der DGB.
Quelle: Beamten-Magazin 07/08.2012