Arbeitnehmerschutz bei Privatisierung
Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen bei Privatisierungen öffentlicher Einrichtungen ein Widerspruchsrecht haben, so entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 25. Januar 2011 (Aktenzeichen: 1 BvR 1741/09). Eine Krankenschwester hatte dagegen geklagt, dass ihr Arbeitsvertrag bei der Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg auf den privaten Arbeitgeber übergeleitet wird. Die Karlsruher Richter gaben der Klägerin Recht: Sie dürfe „nein“ zum Arbeitgeberwechsel sagen, verbliebe dann im öffentlichen Dienst und müsste vom öffentlichen Arbeitgeber versetzt oder betriebsbedingt gekündigt werden – unter Wahrung der gesetzlichen Regelungen zum Kündigungsschutz. Das Urteil wurde von ver.di begrüßt.
Quelle: Beamten-Magazin 03/2011