Keine Regelbeurteilung mehr
Seit Jahresbeginn gibt es in Brandenburg neue Beurteilungsvorschriften für Beamtinnen und Beamte. Die Regelbeurteilung entfällt. Gemäß der neuen Verwaltungsvorschrift sind Beurteilungen nur noch anzufertigen, wenn eine Beförderung in Betracht kommt, im Aufstiegsverfahren, bei einem Laufbahnwechsel oder der Versetzung zu einem anderen Dienstherrn. Auch vor der Hälfte der Probezeit und nach ihrem Ende soll die Leistung beurteilt werden. Ausgenommen von der Vorschrift sind Beschäftigte im Schuldienst, Hochschullehrer/innen und Staatsanwältinnen und -anwälte. Der DGB hat durchgesetzt, dass die Vorschrift auch für hauptamtliche Lehrer/innen an Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Landes gilt. Beamtinnen und Beamte dürfen ferner zum Eröffnungsgespräch eine Vertrauensperson hinzuziehen.
Quelle: Beamten-Magazin 01/2011