Richtig Riestern
Altersvorsorge spezial – Teil I
Immer mehr Menschen schließen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung auch eine private Versicherung ab. In der Wirtschaftsund Finanzkrise vertrauen viele der staatlich geförderten Riester-Rente, denn sie bietet Sicherheit und überdurchschnittliche Erträge. Im ersten Quartal 2010 wurden laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales 377.000 neue Riester-Verträge abgeschlossen. Insgesamt ist die Zahl der Verträge auf 13,6 Millionen gestiegen. Wir haben häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente aufgegriffen und beantwortet.
Wieso ist eine Riester-Rente fürs Alter wichtig?
Die Riester-Rente soll die Einschnitte in der Altersvorsorge auffangen. Sie bietet Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten die Möglichkeit, privat, aber mit staatlicher Unterstützung für das Alter vorzusorgen. Wer seine staatlich zugesicherten Pensions- oder Rentenansprüche durch eine Riester-Rente ergänzt, erhält staatliche Zulagen und hat – unter bestimmten Voraussetzungen – Steuervorteile.
Wer kann eine staatlich geförderte Riester-Rente abschließen?
Eine Riester-Rente mit staatlicher Förderung können u. a. abschließen:
Junge Menschen bis 25 Jahre erhalten beim Abschluss eines Riester-Vertrags einmalig einen sogenannten „Berufsstarterbonus" von 200 Euro, der als Zulage dem Vertrag gutgeschrieben wird.
Wie hoch sind die staatlichen Zulagen für eine Riester-Rente?
Die Riester-Rente wird mit staatlichen Zulagen gefördert. Die Grundzulage beträgt 154 Euro im Jahr. Zusätzlich gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Zulage von 300 Euro (185 Euro für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden).
Grundzulage 154 Euro 1) Für Kinder, die bis zum 31. Dezember 2007 geboren wurden. |
Um die volle staatliche Förderung für eine Riester-Rente zu erhalten, muss ein Mindestbeitrag aufgebracht werden, der sich nach dem Bruttoeinkommen des Vorjahres richtet. Die Summe aus Eigenbetrag für die Riester-Rente und staatlicher Förderung muss mindestens 4 Prozent des Vorjahreseinkommens betragen (maximal 2.100 Euro). Wenn die Zulagen allein schon mehr als 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens ausmachen, muss pauschal ein Mindesteigenbeitrag von 60 Euro jährlich geleistet werden.
Beispiel: Unverheirateter Single, keine Kinder
der staatlichen Zulage, also: 1.200 Euro – 154 Euro = 1.046 Euro |
Wie erhalten Anleger die staatlichen Zulagen für die Riester-Rente?
Die staatlichen Zulagen für eine Riester-Rente müssen von den Anlegern beantragt werden. Die Zulagen können mit einem sogenannten „Dauerzulagenantrag" frühestens im Jahr nach dem Abschluss des Riester-Vertrags beantragt werden.
Der „Dauerzulagenantrag" wird in der Regel vom Anbieter der Riester-Rente vorbereitet und versendet. Er sollte möglichst schnell ausgefüllt und unterschrieben an den Anbieter zurückgeschickt werden. Erst dann können die staatlichen Zulagen dem Vertrag gutgeschrieben werden. Die Gutschrift der Zulagen ist wichtig für die optimale Wertentwicklung der Altersvorsorge.
Wie funktioniert die steuerliche Förderung der Riester-Rente?
Die Riester-Rente wird vom Staat auch steuerlich gefördert. Mit der Einkommensteuererklärung können die Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Dazu wird der jährliche „Kontoauszug" des Anbieters, der automatisch zugeschickt wird, der Einkommensteuererklärung beigefügt. In diesem „Kontoauszug" sind die Eigenbeiträge und Zulagen ausgewiesen. Das Finanzamt prüft dann, ob der Sonderausgabenabzug gegenüber den Zulagen günstiger ist. Ist dies der Fall, werden die bereits ausgezahlten Zulagen mit der Steuervergünstigung verrechnet und der Differenzbetrag als Steuerrückzahlung erstattet.
Mehr Informationen zur Riester-Rente finden Sie im Internet unter www.das-rentenplus.de
Quelle: Beamten-Magazin 10/2010