Raum für Abstriche gibt es nicht
Tarifergebnis auf Beamtinnen und Beamte übertragen
Durchschnittlich 5,8 Prozent mehr Einkommen bringt das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder. Die Beamtenbesoldung hatten Arbeitgeber und Gewerkschaften dabei immer fest im Blick. Die Mehrheit der betroffenen Länder hat bereits signalisiert, das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten übertragen zu wollen. Besondere Beachtung dürfte dies in den Kommunen finden. Dort besteht Nachholbedarf an das kommunale Tarifniveau.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, verzichtete der Geschäftsführende DGB-Bundesvorstand auf Formulierungen wie „zeit- und inhaltsgleiche“ oder „wirkungsgleiche“ Übertragung des Tarifergebnisses. Die Besoldungsanpassung soll genau so erfolgen, wie im Tarifbereich (siehe Kasten). Raum für Abstriche gibt es nach Auffassung der stellvertretenden DGB-Bundesvorsitzenden Ingrid Sehrbrock nicht. Die DGB-Bezirke sowie die Gewerkschaften GEW, GdP und ver.di haben alle Landesregierungen aufgefordert, entsprechend tätig zu werden. Die ersten Signale aus den Ländern sind ermutigend: Mehrheitlich ist eine Übernahme geplant. In Schleswig-Hol stein liegt sogar schon ein Gesetzentwurf vor.
Besoldungsforderung des DGB für Länder und Kommunen
um 3 Prozent zum 1. März 2009 und um 1,2 Prozent zum 1. März 2010
Eine erneute Abkoppelung der Beamtinnen und Beamten wäre nicht zu vermitteln
Damit sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich die Besoldung in den Ländern gleichmäßig weiterentwickelt. Zwar gibt es Unter schiede im Jahreseinkommen, weil sich die Regelungen über die Sonderzahlungen stark unterscheiden. Die monatlichen Grundgehälter liegen jedoch noch dicht beieinander. Der Teufel steckt aber bekanntlich im Detail: Die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder sind Beamtinnen und Beamte. Immer wieder fühlten sich deshalb insbesondere die Finanzminister versucht, Kosten zu reduzieren, indem Besoldungs- und Versorgungsanpassungen klein gerechnet wurden. Aufhänger könnte dieses Mal die Streichung der Leistungsbezahlung im Tarifvertrag der Länder sein. Nach den Einbußen bei Weihnachts- und Urlaubsgeld und weiterer Maßnahmen wäre eine erneute Abkoppelung der Beamtinnen und Beamten aber nicht zu vermitteln.
Einkommenszuwächse können sich sehen lassen
Die erwarteten Einkommenszuwächse sind nicht unbeachtlich: Würde z. B. Nordrhein-Westfalen das Tarifergebnis ohne Abstriche übertragen, stiegen die Grundgehälter monatlich zwischen 105,97 Euro in der Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A 2 und 280,58 Euro in der Endstufe A 16 und damit prozentual zwischen knapp 7 und 5 Prozent. Die Wirkung des Sockelbetrages, der so genannten sozialen Komponente ist dabei unübersehbar.
Gleichklang der Einkommensentwicklung wiederhergestellt
Besonders kritisch werden die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden auf die Übertragung schauen. Sie konnten nicht vom Tarifabschluss mit Bund und Kommunen profitieren und erhalten erst jetzt die überfällige Anpassung. Auch hier gilt: Wird das Tarifergebnis übertragen, rückt die Besoldung in diesem Jahr dicht an das Niveau auf Bundesebene heran und überschreitet es im kommenden Jahr. 11,80 Euro betrüge der Rückstand auf die Bundestabellen am Beispiel Nordrhein-Westfalens. Ab März 2010 wären es sogar zwischen 7,46 und 58,42 Euro mehr.
Ost und West auf gleichem Niveau
Ein weiterer Punkt sorgt für Anlass, die Besoldungsentwicklung optimistisch zu betrachten: Die starke Mobilisierung von Beschäftigten vor allem aus dem Schulbereich in den neuen Ländern hatte zur Folge, dass die Ost-Einkommen zeitgleich mit den West-Gehältern angehoben werden. Da die 2. Besoldungsübergangsverordnung – rechtliche Grundlage für die niedrigere Bemessung der Ost-Besoldung – am 31. Dezember 2009 ausläuft, wird dieses Kapitel in absehbarer Zeit beendet sein.
Quelle: Beamten-Magazin 3/2009