50 Jahre Mitbestimmung
Anlässlich des 50-jährigen Bestehens des baden-württembergischen Personalvertretungsgesetzes lädt der DGB zu einer Fachkonferenz am 30. Juni in Stuttgart ein. Im Gewerkschaftshaus wollen Referenten, Praktiker/innen und die Fraktionsvorsitzenden des Landtags über die Zukunft der Mitbestimmung diskutieren. Der DGB wird seine Anforderungen an ein modernes Mitbestimmungsrecht in Baden-Württemberg formulieren, das einem modernen öffentlichen Dienst, den Beschäftigten und den Bürgerinnen und Bürgern gerecht werden soll. Die Veranstaltung richtet sich an Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen sowie die Fachöffentlichkeit.
Das Personalvertretungsgesetz wurde am 30. Juni 1958 im Landtag beschlossen und trat am 1. August 1958 in Kraft.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 05/2008