Kein Anspruch auf Verheiratetenzuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft
Die Beschränkung des Verheiratetenzuschlags auf verheiratete Beamtinnen und Beamte ist laut Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Beschwerdeführerin hatte gefordert, den Familienzuschlag der Stufe 1 für ihre Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu erhalten. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Damit bestätigt das Gericht die zugrunde liegende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2006 (2 C 43/04), in der ein Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1 verneint worden war. (Az. 2 BvR 855/06)
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 11/2007