Minderung von Besoldungs- und Versorgungsanpassungen ist gerechtfertigt
Die Verminderung der Besoldungs und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage ist mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar. Sie verstößt nicht gegen das beamtenrechtliche Alimentationsprinzip und ist sowohl wegen des Anstiegs „der Versorgungslasten“ als auch im Hinblick auf die Reformmaßnahmen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung sachlich gerechtfertigt. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 24. September 2007 entschieden. (Az. BvR 1673/03; 2 BvR 2267/03; 2 BvR 1046/04; 2 BvR 584/07; 2 BvR 585/07; 2 BvR 586/07)
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 11/2007