Berlin: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter ab 01. Dezember 2022

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Berlin 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Berlin hat durch entsprechende Übernahmegesetze das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG – alte Fassung –) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen übernommen und seine Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform dazu genutzt, eine Abkehr vom Aufstieg nach Lebensalter hin zu Erfahrungsstufen (Grundgehaltstabelle von 12 auf 8 Stufen reduziert) vorzunehmen. Der Stufenaufstieg vollzieht sich wie beim Bund (2-3-3-3-4-4-4 Jahresrhythmus).

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). Das Ergebnis finden Sie in diesem Kapitel in einem Kasten nach der Seite „Wegweiser“. Die neu gewählte Landesregierung kündigte an, das in der vergangenen Legislaturperiode erreichte Besoldungsniveau zu halten (mind. dem Besoldungsdurchschnitt der Länder durch die Übernahme des Tarifergebnisses des TV-L zu übernehmen).

Die Besoldungserhöhung ist zum 01.12.2022 in Kraft getreten. Hier die geltenden Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte zum 01. Dezember 2022.

 

Besoldungstabellen ab 01.12.2022
Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro)

 

Erfahrungs-
zeiten

2 Jahre 3 Jahre     4 Jahre      
      (in den Besoldungsgr. A4–A7 (2 Jahre)     (in den Besoldungsgr. A4–A8 (3 Jahre)      
 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
 A 5  2.314,42  2.397,93  2.457,76  2.520,40  2.581,55  2.646,88  2.705,36  2.761,53
 A 6  2.365,38  2.435,66  2.568,51  2.636,33  2.697,49  2.768,02  2.830,57  2.897,08
 A 7  2.461,81  2.529,40  2.614,11  2.768,02  2.861,84  2.941,17  3.003,75  3.115,78
 A 8  2.603,80  2.780,97  2.893,05  3.005,09  3.170,53  3.260,47  3.328,93  3.394,69
 A 9  2.762,61  2.857,77  3.005,09  3.173,23  3.296,70  3.449,71  3.539,27  3.626,02
 A 10  2.963,48  3.089,81  3.296,70  3.506,24  3.659,09  3.811,96  3.952,43  4.068,10
 A 11  3.396,03  3.592,96  3.792,66  3.993,72  4.125,94  4.269,17  4.439,93  4.544,58
 A 12  3.649,44  4.024,01  4.125,94  4.398,62  4.523,92  4.767,68  4.861,32  5.030,73
 A 13  4.310,46  4.532,21  4.753,91  4.977,00  5.186,34  5.285,50  5.494,82  5.604,97
 A 14  4.537,69  4.822,76  5.138,15  5.419,07  5.610,51  5.795,03  5.993,35  6.197,15
 A 15  5.566,42  5.854,24  6.022,26  6.220,57  6.418,88  6.615,81  6.776,94  7.012,44
 A 16  6.147,59  6.447,81  6.676,41  6.905,03  7.132,26  7.360,85  7.589,46  7.813,95

 

Familienzuschlag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Familienzuschlag nach § 40 BBesG BE Besoldungsgruppen A 5 - A 8 übrige Besoldungsgruppen
FZ Stufe 1 142,92 Euro 150,10 Euro

 

Der Familienzuschlag der Stufe 1 erhöht sich um die jeweiligen Beträge pro zu berücksichtigendem Kind

FZ Stufe 2 (1. Kind)
FZ Stufe 3 (2. Kind)
FZ Stufe 4 (3. Kind)
FZ Stufe 5 und höher (4. und weitere Kinder)

128,39 Euro
128,39 Euro
819,76 Euro
678,99 Euro


Für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 erhöht sich der Familienzuschlag für das erste zu berücksichtigende Kind (Stufe 2) und das zweite zu berücksichtigende Kind (Stufe 3)

Erhöhungsbeträge BesGr A 5 BesGr A 6 BesGr A 7 BesGr A 8
Fz Stufe 2 (1.Kind)   168,96 Euro  122,02 Euro    29,36 Euro        -
Fz Stufe 3 (2.Kind)   186,05 Euro  190,14 Euro 197,89 Euro  94,28 Euro

 

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe in derselben Erfahrungsstufe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbeitrag zusätzlich gewährt.

Anrechnungsbetrag gemäß § 39 Absatz 2 Satz 1 Landesbesoldungsgesetz Berlin

BesGr A 5 bis A 8 129,23
BesGr A 9 bis A 12 137,21

 

 

Besoldungstabelle B
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Besoldungsgruppe Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
B 1 7.006,72
B 2 8.151,04
B 3 8.635,50
B 4 9.142,92
B 5 9.725,03
B 6 10.274,77
B 7 10.809,50
B 8 11.366,86
B 9 12.058,87
B 10 14.207,84
B 11 14.761,72

 

 

Besoldungstabelle W
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Besoldungsgruppe W        
W 1       4.855,20     
W 2  6.418,88
W 3  7.360,85

 

 

Besoldungsordnung C
Gültig ab 01.12.2022

 

Besoldungs-
gruppe
   Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7
 C 1    3.733,53 3.864,63 3.995,67 4.126,74 4.257,88 4.388,92 4.520,00
 C 2    3.741,70 3.950,60 4.159,51 4.368,43 4.577,32 4.786,20 4.995,10
 C 3    4.120,24 4.356,75 4.593,31 4.829,85 5.066,37 5.302,92 5.539,41
 C 4    5.233,78 5.471,58 5.709,34 5.947,12 6.184,89 6.422,66 6.660,47
 
Besoldungs-
gruppe
Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.651,08 4.782,14 4.913,24 5.044,31 5.175,39 5.306,49 5.437,56  
 C 2  5.203,99 5.412,88 5.621,77 5.830,65 6.039,58 6.248,45 6.457,36 6.666,26
 C 3 5.775,96 6.012,50 6.249,05 6.485,55 6.722,09 6.958,62 7.195,15 7.431,67
 C 4  6.898,21 7.135,99 7.373,74 7.611,55 7.849,30 8.087,03 8.324,82 8.562,58

 

 

Besoldungstabelle R
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
   R 1 4.720,84 5.005,94 5.544,39 6.092,49 6.395,47 6.665,41 6.916,06 7.213,51
   R 2 5.651,81 5.925,88 6.201,29 6.763,17 7.052,38 7.333,29 7.588,08 7.870,40
R 3 8.636,10
R 4 9.144,28
R 5 9.725,40
R 6 10.274,89
R 7 10.810,61
R 8 11.366,97
R 9 12.059,68
R 10 14.820,85

 

Anwärtergrundbetrag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss
des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt
       Euro
A 5 bis A 8*      1.317,66   
 A 9 bis A 11   1.377,45
 A 12   1.532,25
A 13   1.567,47
A 13   1.517,47
A 13 + Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe c)   1.606,14

 

* Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen  wöchentlichen Arbeitszeit von über 40 Stunden beginnen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, einen um 20 Prozent erhöhten Anwärtergrundbetrag. 


 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Berlin 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte
sowie Anwärter/innen, Richter und Professoren

 

Berlin – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Berlin hat durch entsprechende Übernahmegesetze das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG – alte Fassung –) übernommen und seine Gesetzgebungskompetenz dazu genutzt, eine Abkehr vom Aufstieg nach Lebensalter hin zu Erfahrungsstufen (Grundgehaltstabelle von 12 auf 8 Stufen reduziert) vorzunehmen. Der Stufenaufstieg vollzieht sich wie beim Bund (2-3-3-3-4-4-4 Jahresrhythmus).

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023
Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Berlin passt die Bezüge 2022 wie folgt an: per Gesetz wurde die Besoldung der Beamten, Richter und VersE ab 1. Dezember 2022 um 2,8 v. H. angepasst. Die Anwärtergrundbeträge wurden monatlich um 50 Euro erhöht. Aktive Beamte und Richter erhielten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). VersE erhielten keine Corona-Sonderzahlung.

Mehr Informationen unter www.besoldung-berlin.de  ➚

 

Hier die aktuellen Tabellen finden Sie hier. 

Besoldungstabelle A – ab 01.12.2022
(Monatsbeträge in Euro)

 

Familienzuschlag – ab 01.12.2022
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 


 

Ab hier: Berlin Besoldungstabellen 2020

 

Berlin hat durch entsprechende Übernahmegesetze das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG - alte Fassung - ) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen übernommen und seine Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform dazu genutzt, eine Abkehr vom Aufstieg nach Lebensalter hin zu Erfahrungsstufen (Grundgehaltstabelle von 12 auf 8 Stufen reduziert) vorzunehmen. Der Stufenaufstieg vollzieht sich wie beim Bund (2-3-3-3-4-4-4 Jahresrhythmus). Durch den jahrelangen Stillstand (von 2004 bis 2010) bei der Beamtenbesoldung in Berlin besteht nach wie vor Handlungsbedarf.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Die Gewerkschaften im Land Berlin drücken auf eine zügige Anpassung an das Besoldungsniveau anderer Länder. Zunächst ist es gelungen, die Besoldung rückwirkend zum 01.04.2019 um 4,3 Prozent zu erhöhen. Ebenfalls um 4,3 Prozent wird die Besoldung zum 01.02.2020 angehoben (die aktuellen Tabellen finden Sie auf diesen beiden gegenüberliegenden Seiten). Die dritte Anpassung soll schließlich zum 01.01.2021 erfolgen.  

Besoldungstabelle A – ab 01.02.2020
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.02.2020
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

* Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von über 40 Stunden beginnen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, einen um 20 Prozent erhöhten Anwärtergrundbetrag.


 

 UT WiWe 20200423

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