| Inhaltsübersicht Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
 § 1 Geltungsbereich § 2 Arten der Versorgung § 3 Regelung durch Gesetz  Abschnitt IIRuhegehalt, Unterhaltsbeitrag
 § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
 § 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
 § 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
 § 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit § 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
 § 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst  § 11 Sonstige Zeiten § 12 Ausbildungszeiten § 12a  Nicht zu berücksichtigende Zeiten  § 12b  Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages
 genannten Gebiet
 § 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung § 14 Höhe des Ruhegehalts § 14a  Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes § 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
 § 15a  Beamte auf Probe und auf Zeit in leitender
 Funktion
 Abschnitt IIIHinterbliebenenversorgung
 § 16 Allgemeines § 17 Bezüge für den Sterbemonat
 § 18 Sterbegeld § 19 Witwengeld  § 20 Höhe des Witwengeldes § 21 Witwenabfindung § 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte
 Witwen und frühere Ehefrauen
 § 23 Waisengeld § 24 Höhe des Waisengeldes § 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen § 26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
 § 27 Beginn der Zahlungen § 28 Witwerversorgung Abschnitt IVBezüge bei Verschollenheit
 § 29 Zahlung der Bezüge Abschnitt VUnfallfürsorge
 § 30 Allgemeines § 31 Dienstunfall § 31a  Einsatzversorgung § 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen § 33 Heilverfahren § 34 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag § 35 Unfallausgleich § 36 Unfallruhegehalt § 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt § 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte
 § 38a  Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes § 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung § 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der
 aufsteigenden Linie
 § 41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene  § 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung  § 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung § 43a  Schadensausgleich in besonderen Fällen § 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge § 45 Meldung und Untersuchungsverfahren § 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche § 46a  (weggefallen) Abschnitt VIÜbergangsgeld, Ausgleich
 § 47 Übergangsgeld § 47a  Übergangsgeld für entlassene politische Beamte  § 48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen Abschnitt VIIGemeinsame Vorschriften
 § 49 Zahlung der Versorgungsbezüge § 50 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, jährliche Sonderzahlung § 50a  Kindererziehungszuschlag § 50b Kindererziehungs-ergänzungszuschlag  § 50c  Kinderzuschlag zum Witwengeld § 50d  Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag § 50e  Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen § 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht § 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen § 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen § 53a  (weggefallen)  § 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge § 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten § 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung | § 57 Kürzung der Versorgungsbezüge
 nach der Ehescheidung
 § 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
 § 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge
 wegen Verurteilung
 § 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei
 Ablehnung einer erneuten
 Berufung
 § 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung
 § 62 Anzeigepflicht § 62a  Mitteilungspflicht für den Versorgungsbericht
 § 63 Anwendungsbereich Abschnitt VIIISondervorschriften
 § 64 Entzug von Hinterbliebenenversorgung
 § 65 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge Abschnitt IXVersorgung besonderer Beamtengruppen
 § 66 Beamte auf Zeit § 67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche
 Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen
 mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W
 § 68 Ehrenbeamte Abschnitt XVorhandene Versorgungsempfänger
 und Versorgungsfälle
 ab 1. Januar 2002
 § 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am
 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger
 § 69a  Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am
 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger
 § 69b  Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 bewilligte Freistellungen und eingetretene Versorgungsfälle
 § 69c  Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999
 eingetretene Versorgungsfälle
 und für am 1. Januar 1999
 vorhandene Beamte
 § 69d  Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001
 eingetretene Versorgungsfälle
 und für am 1. Januar 2001
 vorhandene Beamte
 § 69e  Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungs-änderungsgesetzes 2001 Abschnitt XIAnpassung der Versorgungsbezüge
 § 70 Allgemeine Anpassung § 71 Erhöhung der Versorgungsbezüge
 § 72 Einmalzahlung im Jahr 2004 § 73 Gewährung der Einmalzahlung
 §§ 74 bis 76  (weggefallen)  Abschnitt XII  (weggefallen)  Abschnitt XIIIÜbergangsvorschriften
 neuen Rechts
 § 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit § 85 Ruhegehaltssätze für am 31. Dezember 1991
 vorhandene Beamte
 § 85a  Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nach dem 31. Dezember 1991
 § 86 Hinterbliebenenversorgung § 87 Unfallfürsorge § 88 Abfindung § 89  (weggefallen) § 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher
 und überstaatlicher Verwendung
 § 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten
 und Lektoren
 Abschnitt XIV  (weggefallen) Abschnitt XVSchlussvorschriften
 § 105 Außerkrafttreten § 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
 § 107 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen
 § 107a  Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der
 Einheit Deutschlands
 § 107b Verteilung der Versorgungslasten
 § 107c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3
 des Einigungsvertrages
 genannten Gebiet
 § 108  (weggefallen) § 109  (Inkrafttreten)    |