Unterhaltsbeitrag

 

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Unterhaltsbeitrag 

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Ein durch Dienstunfall verletzter ehemaliger Beamter, dessen Beamtenverhältnis nicht durch Eintritt in den Ruhestand beendet wurde, erhält neben dem Heilverfahren für die Dauer einer durch den Dienstunfall verursachten Erwerbsbeschränkung einen Unterhaltsbeitrag, dessen Höhe sich nach dem Grad der Erwerbsbeschränkung richtet.

Ist der frühere Beamte an den Folgen des Dienstunfalls gestorben, wird den Hinterbliebenen ein Unterhaltsbeitrag in Höhe des allgemeinen Witwen- oder Witwergeldes respektive des Waisengeldes gezahlt. Ist der Tod nicht durch den Dienstunfall verursacht, kann ein Unterhaltsbeitrag bewilligt werden.


{referenz:ratgeber}

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