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Beihilfeverordnung gilt weiter
Die hessische Beihilfeverordnung wird nach massiven Protesten des DGB und der Gewerkschaften zunächst nicht geändert. Diese Entscheidung ist nach einer mehr als fünf Monate dauernden Auseinandersetzung über verschiedene Entwürfe auf Anfang/Mitte 2012 vertagt worden. Die derzeitige Fassung der Beihilfeverordnung gilt bis zum 30. Juni weiter. Dies sei zunächst nur einen Zeitgewinn. Die Absicht bleibe, durch eine neue Verordnung Kosten im Landeshaushalt zu sparen. Geplant war in der letzten Fassung des Entwurfs unter anderem eine „100 Prozent-Grenze". Demnach darf die Summe der Beihilfe und der Erstattung der ergänzenden Krankenversicherung nicht höher sein als die beihilfefähigen Aufwendungen. Der Eigenanteil bei Arzneimitteln und Krankenhausaufenthalten soll sich erhöhen. Neu ist, dass auch palliative Behandlungen und der Aufenthalt in einem Hospiz beihilfefähig sein sollen.
Quelle: Beamten-Magazin 01/2012