Besoldung steigt nicht zeitgleich mit Tarif; Thüringen

Doppelt informiert: "Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte"!

Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte" sowie 1 x monatlich das Beamten-Magazin. Wir liefern bequem an Ihre Hausanschrift. Damit bleiben Sie in allen Fragen rund ums das Beamtenrecht auf dem Laufenden (u.a. Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung). >>>Hier zur Bestellung 
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte 


Besoldung steigt nicht zeitgleich mit Tarif

Thüringens Beamtinnen und Beamte erhalten erst mit Verzögerung höhere Bezüge. Die Landesregierung hat das Tarifergebnis für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nicht zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten übertragen. Sie bekommen sechs Monate nach den Tarifbeschäftigten rückwirkend ab 1. Oktober eine Besoldungserhöhung von 1,5 Prozent. Die zweite Abhebung um 1,9 Prozent folgt nicht ab 1. Januar, sondern ab 1. April. Die Einmalzahlung entfällt. Der Familienzuschlag und nur ausgewiesene Zulagen werden ebenfalls angepasst. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften hatten sich für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung eingesetzt. Die GdP erklärt: „Die Thüringer Beamtinnen und Beamten sind maßlos enttäuscht." Die GEW schlussfolgert: „Das nun vorliegende Ergebnis macht deutlich, dass für zukünftige Tarifkämpfe angestellte und beamtete Kolleginnen und Kollegen viel enger für die gleichen Belange eintreten müssen."

Quelle: Beamten-Magazin 11.-12/2011

zurück zur Übersicht
Startseite | Sitemap | Publikationen | Newsletter | Kontakt | Impressum
www.beamten-informationen.de © 2012