Streikteilnehmer nur noch zwei Jahre vorbelastet; Schleswig-Holstein

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Streikteilnehmer nur noch zwei Jahre vorbelastet

Die Bewährungszeit für Lehrerinnen und Lehrer aus Schleswig-Holstein, die im Juni 2010 gestreikt hatten, hat sich verkürzt. Verweise oder Geldbußen, die den Beamten wegen des Streiks auferlegt worden waren, sollen schon nach zwei Jahren kein Hinderungsgrund mehr für mögliche Beförderungen sein, kündigte Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug (FDP) an. Im Regelfall wären die Betroffenen drei Jahre lang belastet gewesen. Diese höchstmögliche Bewährungszeit halte er in diesen Fälle für unverhältnismäßig, sagte Klug. Der Minister betonte, die Mehrheit der Bestraften habe sich zuvor nie etwas zu Schulden kommen lassen. Er ließ jedoch keinen Zweifel daran, dass die Teilnahme am Streik rechtswidrig und die  Disziplinarmaßnahmen zwingend gewesen seien. Die Streikenden hatten gegen Stellenabbau und längere Arbeitszeiten protestiert. Die GEW hatte die Bestrafung als unverhältnismäßig kritisiert. Sie forderte den Minister jetzt auf, die Bewährungszeit sofort enden zu lassen. „Dann könnten zum Beispiel betroffene Bewerberinnen und Bewerber für Beförderungsstellen problemlos in Bewerbungsverfahren einsteigen“, sagte der Landesvorsitzende Matthias Heidn. So wirke der Entschluss nur wie ein Ablenkungsmanöver von Klugs verfehlter Politik.

Quelle: Beamten-Magazin 11.-12/2011

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