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Höhere Zulagen für Dienst in der Nacht und an Wochenenden
Das sächsische Kabinett hat höhere Erschwerniszulagen für Beamtinnen und Beamte beschlossen. Der Stundensatz für Dienst zu ungünstigen Zeiten soll bei Sonn- und Feiertagsarbeit von 2,72 auf 3,20 Euro steigen, bei Nachtarbeit von 1,28 auf 1,60 Euro. Die Zulage erhalten laut Mitteilung des Finanzministeriums alle Beamten der Besoldungsordnung A, die an Sonn- und Feiertagen, samstags und nachts zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten müssen. Die sächsische Erschwerniszulagenverordnung löst die Verordnung des Bundes ab und erhöht auch die Zulage für Polizisten in mobilen und Sondereinsatzkommandos von monatlich 153,39 auf 225 Euro. Diese Zulage sollen künftig auch Personenschützer erhalten. „Die Änderung hat zum Ziel, die mit dem Dienst zu ungünstigen Zeiten einhergehende erhebliche Beeinträchtigung des sozialen und familiären Lebens deutlicher als bisher zu honorieren“, formuliert das Ministerium. Außerdem soll es einen größeren finanziellen Ausgleich für die erhöhte Gefahr in Spezialeinsätzen geben.
Quelle: Beamten-Magazin 11.-12/2011
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