Weniger Pension bei frühem Ruhestand; Niedersachsen

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Weniger Pension bei frühem Ruhestand

Niedersächsische Beamtinnen und Beamte können in Zukunft bis zum Alter von 70 Jahren arbeiten. Das vom Landtag geänderte Versorgungsgesetz ermöglicht ihnen einen flexiblen Eintritt in den Ruhestand. Der DGB begrüßt den Beschluss. Er kritisiert allerdings die Versorgungsabschläge für Beamtinnen und Beamte, die vor dem 67. Lebensjahr aus dem Dienst ausscheiden. „Wer mit 60 in Pension gehen will, wird deutliche Pensionskürzungen hinnehmen müssen, im Extremfall über 25 Prozent“, beanstandet der Landesvorsitzende Hartmut Tölle. „Deshalb befürchten wir, dass das neue Modell ein Rohrkrepierer wird.“ Der DGB ist nicht einverstanden damit, dass auch die Pension mit 67 Jahren eingeführt wurde. „De facto ist die Pension mit 67 eine Kürzung der Altersbezüge. Das zeigt die mangelnde Wertschätzung der Landesregierung für die Beschäftigten“, sagt Tölle. Die besonderen Altersgrenzen für Beschäftigte bei Polizei, Feuerwehr und im Justizvollzug bleiben. Die Zulagen für diese Dienste sind jedoch nicht ruhegehaltsfähig, wie der DGB kritisiert. Auch die Wiedereinführung der Altersteilzeit sieht er nicht uneingeschränkt positiv. Viele Beschäftigungsbereiche wie die Polizei bleiben ausgegrenzt oder die Regelung ist für sie finanziell nicht attraktiv. Sie ermöglicht eine Teilzeitbeschäftigung ab dem 60. Lebensjahr.

Quelle: Beamten-Magazin 11.-12/2011

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