Familienzuschlag auch für Beamte in Lebenspartnerschaften; Bund

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Familienzuschlag auch für Beamte in Lebenspartnerschaften

Homosexuelle, liierte Bundesbeamtinnen und -beamte sind Eheleuten bei finanziellen Leistungen künftig gleichgestellt. Schwule und Lesben, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen haben, bekommen rückwirkend zum 1. Januar 2009 die gleichen Zuschläge wie verheiratete Beamtinnen und Beamte. Ein entsprechendes Gesetz hat nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat verabschiedet. Es betrifft vor allem die Versorgung von Hinterbliebenen, Auslandsbesoldung, Familienzuschläge und die Beihilfe für Krankheitskosten.

Quelle: Beamten-Magazin 10/2011

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