DGB fordert schärfere Regelungen zugunsten von Frauen; Thüringen

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DGB fordert schärfere Regelungen zugunsten von Frauen

Thüringens Regierung will das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst ändern. Der DGB hatte bereits 2008 ein neues Gesetz angeregt und begrüßt, dass Vorschläge aus seinem 2010 vorgelegten Entwurf aufgegriffen wurden. An die Stelle von Frauenförderplan und Frauenbeauftragten ist die Bezeichnung Gleichstellungsplan und -beauftragte gerückt. Ungerechtfertigt ist aus Sicht des DGB allerdings, dass erst ab 40 Beschäftigten ein Gleichstellungsplan aufgestellt und nur in Dienststellen mit mehr als 50 Beschäftigten Gleichstellungsbeauftragte benannt werden müssen. Für die Polizei fordert der DGB eine zentrale Gleichstellungsbeauftragte als Bindeglied zwischen Innenministerium und nachgeordneten Behörden. Die Regelungen zur Frauenförderung bei Auswahlverfahren, Einstellungen und Beförderungen hält er für unzureichend und wirkungslos. Im Gesetz müsse festgeschrieben werden, dass Frauen mit einer gleichwertigen Qualifikation wie Männer so lange bevorzugt werden, bis der Frauenanteil mindestens 50 Prozent beträgt. Bei der Besetzung von Gremien fordert der DGB eine Quote; die Erfahrung zeige, dass überwiegend Männer dorthin entsandt werden. Kritik übt er auch am Geltungsbereich des Gesetzes. Die Regelungen, die Chancengleichheit von Frauen bewirken sollen, müssten auch im Fall von Privatisierungen oder privatrechtlichen Engagements des Landes gelten.

Quelle: Beamten-Magazin 09/2011


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