Weiterbildung im öffentlichen Dienst; Service

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Weiterbildung im öffentlichen Dienst

Weiterbildung spezial

Das Programm „Weiter bilden“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) soll die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken und die Beschäftigten beim Erhalt ihrer Arbeitsfähigkeit unterstützen. Gefördert werden Rahmenbedingungen für betriebliche Weiterbildung und Weiterbildungsmaßnahmen im Gesamtumfang von 140 Millionen Euro. Die Besonderheit dieses ESF-Förderprogramms ist, dass auch die Weiterbildung von Beschäftigten in öffentlichen Einrichtungen gefördert werden kann. Das Magazin für Beamtinnen und Beamte gibt einen Überblick und Tipps für die Projekt-Beantragung.

Durch die Sozialpartner initiiert

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben das Programm gemeinsam entwickelt und sind auch wesentliche Akteure bei der Umsetzung auf verschiedenen Ebenen. Einer Steuerungsgruppe, die paritätisch mit den Sozialpartnern und Vertretern der öffentlichen Hand besetzt ist, obliegt die fachlich-inhaltliche Begleitung sowie die Entscheidung über die zu fördernden Projektvorhaben. Eine Regiestelle, die unter anderem Antragsteller berät und bewilligte Projektvorhaben begleitet, wird gemeinsam vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) und dem DGB Bildungswerk getragen. Und schließlich sind sozialpartnerschaftliche Strukturen die Voraussetzung für die Teilnahme an dem Programm: eine Vereinbarung der Sozialpartner – in der Regel ein Qualifizierungstarifvertrag – ist Bedingung, damit ein Projektvorhaben gefördert werden kann.

Einbeziehung von Beamtinnen und Beamte

Eine Besonderheit betrifft die Beteiligung von Beamtinnen und Beamten an Projektvorhaben. Da Beamte nicht in den Regelungsbereich eines Tarifvertrages fallen, kann für sie auch keine Vereinbarung der Sozialpartner zur betrieblichen Weiterbildung vorliegen. Da eine Vereinbarung der Sozialpartner jedoch nach den Förderrichtlinien Voraussetzung für die Teilnahme an dem Förderprogramm ist, wäre die Beteiligung von Beamtinnen und Beamten an Weiterbildungsprojekten eigentlich nicht möglich. Allerdings sind Projekte in öffentlichen Einrichtungen nicht sinnvoll umzusetzen, wenn einzelne Beschäftigtengruppen systematisch ausgeschlossen werden. Dies hat auch die Steuerungsgruppe so gesehen und entschieden, dass Beamtinnen und Beamte in Projektvorhaben einbezogen werden können, wenn dies für eine erfolgreiche Umsetzung notwendig ist.

Mittlerweile sind mehr als 90 eingereichte Projektvorhaben positiv bewertet worden. Unter diesen Anträgen befindet sich auch eine größere Anzahl von Vorhaben aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes. Unterstützt wurden zum Beispiel Anträge aus dem Bereich kommunaler Kindertagesstätten, kommunaler Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen und schließlich auch öffentlicher Verwaltungen. So wird beim Landkreis Güstrow (rund 300 Beschäftigte) die Förderung der Beteiligung an Weiterbildung in den Mittelpunkt gestellt, die „lebenslang lernende Verwaltung“ als Ziel gesehen. Vor allem ver.di hat sich dafür stark gemacht, dass demografieorientierte Personalentwicklung an kommunalen Kliniken besser gestaltet wird.

Welche Projekte werden gefördert?

Projektvorhaben, die gefördert werden sollen, sollten eines dieser Maßnahmenpakete enthalten:
- Den Weiterbildungsbedarf in einer Branche systematisch erheben
- Projekte, um Weiterbildungsmaßnahmen durchzuführen
- Projekte zur Etablierung einer systematischen Personalentwicklung
- Betriebliche Weiterbildung stärker in Unternehmen verankern (z.B. Einführung von Weiterbildungsberatung)
- Vernetzungsprojekte wie beim Aufbau von branchenspezifischen Weiterbildungsstrukturen

Das Programm befindet sich aktuell in der Mitte seiner Laufzeit. Es können noch Projektvorhaben beantragt werden, die eine maximale Laufzeit bis Ende 2014 haben. Die von den Sozialpartnern gemeinsam geführte Regiestelle Weiterbildung berät bei Interesse und begleitet die Antragstellung. Für kleinere Projekte gibt es ein verkürztes Antragsverfahren.

Am 16. November ist in Berlin Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion über künftige Strategien bei einer Fachtagung des Projekts. Projekte, die im Rahmen der Initiative gefördert wurden, zeigen beispielhafte Wege zur Umsetzung der für ihren Bereich geltenden Tarifverträge zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung auf.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum ESF-Förderprogramm gibt es im Internet unter www.initiative-weiter-bilden.de oder bei der Regiestelle Weiterbildung, Telefon 030 41749860.

Quelle: Beamten-Magazin 09/2011

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