Keine Sonderzahlung für angehende Lehrer; Sachsen

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Keine Sonderzahlung für angehende Lehrer

Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst sollen in Sachsen keine jährlich Sonderzahlung mehr erhalten. Die GEW teilt mit, das gehe aus einem Entwurf des Innenministeriums hervor, mit dem die „Verordnung zur Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses“ geändert werden soll. Grund sei die Gleichbehandlung im Zusammenhang mit der Aufhebung des Sonderzahlungsgesetzes für Beamte. Der Vergleich mit Beamten hinke gewaltig, merkt die GEW-Landesvorsitzende Sabine Gerold an. Denn zukünftige Lehrer absolvierten ihren Vorbereitungsdienst nicht im Beamtenstatus. Sie sind in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigt, erhalten aber den Anwärtergrundbetrag für Beamte auf Widerruf. Ihr Nettoeinkommen sei bereits deutlich niedriger als im Vorbereitungsdienst der meisten anderen Bundesländer, vergleicht Gerold. „Wie man durch weitere Einkommenskürzung im Vorbereitungsdienst Absolventen des Lehramtsstudiums in Sachsen halten will, erschließt sich uns nicht“, ergänzt sie. Krasser als mit dem Gesetzentwurf könne man das Missverhältnis zwischen Wort und Tat bei der Staatsregierung nicht dokumentieren. Während der Kultusminister um Nachwuchs werbe und zusätzliche Stellen ankündige, kürze der Innenminister in einem Federstrich das Einkommen angehender Lehrer um 350 Euro. Nach Auffassung der GEW ist „ein klares Veto des Kultusministers das Mindeste, was der Lehrernachwuchs erwarten darf“.

Quelle: Beamten-Magazin 09/2011

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