Anspruch auf Bereitschaftszeiten gesichert; Mecklenburg-Vorpommern

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Anspruch auf Bereitschaftszeiten gesichert

Bereitschaftszeiten der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern werden im Falle eines Siegs vor Gericht anerkannt. Das ist laut Mitteilung der GdP durch die Einrede der Verjährung sichergestellt, die Innenminister Lorenz Caffier (CDU) jetzt zum 1. Januar 2011 erklärt hat. Die GdP rät betroffenen Polizistinnen und Polizisten, für Zeiten vor dem 1. Januar ihre Anträge aufrechtzuerhalten. Sie will erreichen, dass eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom Januar in Mecklenburg-Vorpommern angewendet wird. Das OVG hatte die Unterscheidung zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten als rechtswidrig erachtet und entschieden, dass Bereitschaftszeiten voll als Dienst angerechnet werden müssen. Das Land Niedersachsen hat dagegen Revision eingelegt. Nun wird ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abgewartet.

Quelle: Beamten-Magazin 09/2011

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