Geldbußen und Verweise für Bundespolizisten; Bund

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Geldbußen und Verweise für Bundespolizisten

In den Jahren seit 2008 sind 670 Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei verhängt worden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. In 99 Fällen wurde der Vorwurf abgewiesen, 271 Fälle der Jahre 2008 bis 2010 wurden mit einer Disziplinarstrafe geahndet. In den meisten Fällen mussten die Beschuldigten eine Geldbuße zahlen oder sie erhielten einen Verweis. Wegen eines Verstoßes im Dienst wurden 401 Disziplinarverfahren eingeleitet, in 169 Fällen handelte es sich um ein Fehlverhalten außerhalb des Dienstes. Die überwiegende Zahl der Verfahren betraf Alkoholdelikte. Vier Beschuldigte wurden wegen der Verstöße aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Die Abgeordneten der Linken wollten mit ihrer Anfrage auf die Probleme und Mängel in der Bundespolizei eingehen. Wissenschaftlichen Studien zufolge führt die berufliche Unzufriedenheit unter Beschäftigten der Bundespolizei zu innerer Kündigung, Burnout und einer hohen Zahl von Krankentagen. Die Linken-Abgeordneten stellten sich daher die Frage, ob sich dieser Zustand auch in der Zahl und Schwere von Disziplinarverstößen niederschlägt.

Quelle: Beamten-Magazin 09/2011

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