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Hilfskräfte erhalten Wahlrecht
Wissenschaftliche und künstlerische Hochschul-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in Rheinland-Pfalz sollen künftig Personalräte wählen dürfen. Wie Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) mitteilte, hat das Kabinett dieser Neuregelung zugestimmt. Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte gelten bisher nicht als Beschäftigte im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes und sind nicht wahlberechtigt. Mit der Änderung sollen sie nun den Status von Beschäftigten erhalten und damit das aktive und passive Wahlrecht.
Quelle: Beamten-Magazin 07.-08.2011
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