Personalräte dürfen Sanktionen aussprechen; Nordrhein-Westfalen

Doppelt informiert: "Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte"!

Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte" sowie 1 x monatlich das Beamten-Magazin. Wir liefern bequem an Ihre Hausanschrift. Damit bleiben Sie in allen Fragen rund ums das Beamtenrecht auf dem Laufenden (u.a. Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung). >>>Hier zur Bestellung 
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte 


Personalräte dürfen Sanktionen aussprechen

Das neue Mitbestimmungsgesetz in Nordrhein-Westfalen stellt aus Sicht des DGB eine eindeutige Verbesserung für die Personalvertretung im öffentlichen Dienst dar. Der Landtag hat das Landespersonalvertretungsgesetz verabschiedet und damit die gewerkschaftliche Forderung nach mehr Beteiligung der Beschäftigten erfüllt. Neu ist beispielsweise, dass Personalräte bei Privatisierungen mitbestimmen dürfen ebenso wie bei öffentlich-privaten Partnerschaften und anderen Formen, um Aufgaben an Dritte zu übertragen. Sie erhalten auch die Möglichkeit zu Sanktionen gegen Dienstellenleitungen, die ihren Pflichten aus dem Gesetz oder Gerichtsbeschlüssen nicht nachkommen.

Quelle: Beamten-Magazin 07.-08.2011

zurück zur Übersicht
Startseite | Sitemap | Publikationen | Newsletter | Kontakt | Impressum
www.beamten-informationen.de © 2012