Bereitschaftszeit aller Polizeikräfte höher bewertet; Niedersachsen

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Bereitschaftszeit aller Polizeikräfte höher bewertet

Allen niedersächsischen Polizeibeschäftigten wird ihre Bereitschaftszeit bei den Atommülltransporten stärker angerechnet. GdP und Hauptpersonalrat haben erreicht, dass auch Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Tarifbeschäftigte für die Hälfte ihrer Bereitschaftszeiten einen Freizeitausgleich bekommen. Der Erlass des Innenministers, der die Anerkennung der bislang noch nicht angerechneten Zeiten regelt, galt nur für Vollzugsbeamtinnen und -beamte. Die GdP hatte dies als Ungerechtigkeit bei der Vergütung für den Castor-Transport 2010 kritisiert. Die Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten hätten zum Gelingen der Einsätze beigetragen und müssten für die besonderen Belastungen ebenfalls zusätzlich entlohnt werden. Der Erlass gilt bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die GdP erwartet, dass das Gericht die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg bestätigt. Das OVG hatte im Januar entschieden, dass alle in Einsätzen wie den Castor-Transporten geleisteten Bereitschaftszeiten voll als Dienst gewertet werden müssen.

Quelle: Beamten-Magazin 07.-08.2011

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