GdP empfiehlt Antrag zu Bereitschaftszeiten; Mecklenburg-Vorpommern

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GdP empfiehlt Antrag zu Bereitschaftszeiten

Die GdP wirft dem Finanzministerium in Mecklenburg-Vorpommern vor, die Anrechnung von Bereitschaftszeiten der Polizei zu blockieren. Das Innenministerium wollte nicht ohne Zustimmung des Finanzministeriums entscheiden, dass Ansprüche nicht verfallen. Der Entschluss steht laut GdP aus. „Da die Rechtslage nicht derart kompliziert ist, dass eine solche Entscheidung mehrerer Monate bedarf, muss angenommen werden, dass seitens des Finanzministeriums auf Zeit gespielt wird", teilt die Gewerkschaft mit. Sie hatte im März mit dem Innenministerium darüber verhandelt, dass eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom Januar in Mecklenburg-Vorpommern angewendet werden soll. Das OVG hatte festgestellt, dass die Unterscheidung zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten rechtswidrig ist und Bereitschaftszeiten voll als Dienst angerechnet werden müssen. Gegen dieses Urteil hat das Land Niedersachsen Revision eingelegt. Entscheiden soll nun das Bundesverwaltungsgericht. Die GdP empfiehlt betroffenen Polizistinnen und Polizisten, per Antrag an die Behördenleitung sicherzustellen, dass die Dienstzeiten rückwirkend berücksichtigt werden, falls das Bundesgericht die Entscheidung des OVG bestätigen sollte. Musteranträge sind bei den Vertrauensleuten in den Dienststellen erhältlich.

Quelle: Beamten-Magazin 07.-08.2011

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