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Aberkennung von Ruhegehalt wegen Bestechlichkeit
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat einem Beamten, der sich im aktiven Dienst bestechlich gezeigt hat, das Ruhegehalt aberkannt. Der inzwischen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzte Beamte hatte in mehreren Fällen Sach- und Geldzuwendungen entgegengenommen und im Gegenzug überhöhte Abrechnungen als sachlich richtig bestätigt. Das Verwaltungsgericht erkannte dem Beamten das Ruhegehalt ab. Die Berufung vor dem OVG hatte keinen Erfolg. Auch unter Berücksichtigung entlastender Umstände wiege das Dienstvergehen so schwer, dass die Aberkennung des Ruhegehalts zwingend geboten sei, so das Gericht. (AZ.: 11 A 10222/11.OVG)
Quelle: Beamten-Magazin 06/2011