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Land will Tarifergebnis übertragen
Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder soll weitgehend auch für Beamtinnen und Beamte in Sachsen-Anhalt gelten. Das Landeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2009/2010 beschlossen. Vorgesehen ist, die Einkünfte der aktiven Beamten und der Ruheständler um drei Prozent rückwirkend zum 1. März 2009 sowie einen Sockelbetrag von 40 Euro anzuheben. Im Jahr darauf steigen die Bezüge um weitere 1,2 Prozent. Nicht übertragen wird die Einmalzahlung von 40 Euro, die im Tarifbereich als Ausgleich für die fehlende lineare Erhöhung im Januar und Februar 2009 vereinbart wurde. Laut Mitteilung der Staatskanzlei steigen außerdem die Bezüge der Beamten der höheren Einkommensgruppen planmäßig ab dem 1. Januar 2010 auf 100 Prozent der Besoldung in den westlichen Bundesländern. Für die unteren Gruppen wurden sie 2008 angeglichen. Die GdP fordert, dass die Beamtinnen und Beamten auch bei den Sonderzahlungen gleichbehandelt werden. Sie weist darauf hin, dass das Weihnachts- und Urlaubsgeld in den meisten Bundesländern im Gehalt inbegriffen sei.
Quelle: Beamten-Magazin 06/2011
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