Urlaub verfällt nicht mehr; Niedersachsen

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Urlaub verfällt nicht mehr

Jahresurlaub, der wegen Krankheit nicht angetreten werden kann, verfällt nicht. Das regelt eine Änderung der Erholungsurlaubsverordnung für Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen. Beamte, die erkrankt waren, können den Urlaub nach Wiederaufnahme ihres Dienstes im laufenden oder folgenden Jahr nehmen. Die Neuregelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft. Damit hat die Landesregierung die Verfallsregelungen für Erholungsurlaub an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes angepasst.

Quelle: Beamten-Magazin 05/2011

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