Aufstieg und Familienzuschlag neu geregelt; Sachsen-Anhalt

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Aufstieg und Familienzuschlag neu geregelt

Mit der Neuregelung des Besoldungsgesetzes in Sachsen-Anhalt ändern sich für Beamtinnen und Beamte die Aufstiegsbedingungen. Der Aufstieg nach Dienstalter wird durch Erfahrungszeiten ersetzt. Die acht Erfahrungsstufen richten sich nach der absolvierten Dienstzeit, setzen aber auch voraus, dass Beamtinnen und Beamte Leistungsanforderungen erfüllen. Das Gesetz stellt gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, mit Eheleuten gleich. Diese Beamtinnen und Beamte erhalten auch einen Familienzuschlag, wenn sie Kinder des Partners oder der Partnerin im Haushalt aufgenommen haben. Der Zuschlag ab dem dritten Kind wurde von monatlich 247, 32 auf 310 Euro angehoben. Das Gesetz trat am 1. April in Kraft und führt das bisherige Bundes- und Landesbesoldungsrecht zusammen.

Quelle: Beamten-Magazin 04/2011

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