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DGB fordert höheren Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit
Eingeschränkt dienstfähige Beamtinnen und Beamte sollen in Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschlag zu ihren Dienstbezügen erhalten. Der DGB begrüßt die Verordnung der Landesregierung, hält den Zuschlag von vier Prozent jedoch für nicht ausreichend. Kranke Beamtinnen und Beamte müssten dafür gewonnen werden, die Teildienstunfähigkeit in Anspruch zu nehmen, betont der DGB in einer Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung. Dazu müsse es einen finanziellen Anreiz geben, „der den Verlust von Bezügen und späteren Versorgungsansprüchen weitgehend kompensiert“. Der Zuschlag solle mindestens 200 Euro betragen. Nicht ausgenommen werden sollen Betroffene, deren Arbeitszeit um weniger als 20 Prozent herabgesetzt wird.
Quelle: Beamten-Magazin 04/2011
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