DGB: Mitbestimmung noch verbesserungswürdig; Nordrhein-Westfalen

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DGB: Mitbestimmung noch verbesserungswürdig

Der Entwurf für ein neues Personalvertretungsgesetz in Nordrhein-Westfalen wertet die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst erheblich auf. Dennoch, so schreibt der DGB in einer Stellungnahme weiter, bleibe er „in wichtigen Teilen hinter dem Anspruch der Regierungsparteien zurück, Mitbestimmung auf gleicher Augenhöhe herzustellen“. Dazu müssten die Rechte der Personalräte noch erweitert werden. Das sei besonders notwendig bei technischen Innovationen, organisatorischen Veränderungen in der Dienststelle, Arbeitszeitmodellen oder Beschäftigungssicherung. Die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst soll in der Landesverfassung festgeschrieben werden, um über die aktuelle Legislaturperiode hinaus „eine gesicherte Grundlage für moderne Mitbestimmung und umfassende Beteiligung“ zu schaffen. Der DGB fordert außerdem Sanktionsmöglichkeiten „gegenüber renitenten Dienststellenleitungen“. Arbeitsgerichte sollen Streitigkeiten klären.

Quelle: Beamten-Magazin 03/2011


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