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Nur das günstigste Ticket soll erstattet werden
Der DGB bewertet einige Änderungen in der Verwaltungsvorschrift zum Reisekostengesetz in Mecklenburg-Vorpommern als unzumutbar für die Landesbeschäftigten. In einer Stellungnahme kritisiert er, die Zeitspanne für eine Dienstreise ab 6 Uhr am Wohnort bis 22 Uhr am Geschäftsort bzw. 24 Uhr an der eigenen Wohnung sei überzogen. Ein solcher Zeitraum sei vor allem bei eintägigen Dienstreisen gesundheitlich nicht zumutbar, wenn die Reise beschwerlich und der Dienst anstrengend gewesen seien. Da am späten Abend kaum noch öffentliche Verkehrsmittel in Betrieb seien, sollen Taxikosten übernommen werden. Die Vorgabe, dass nur „Fahrtkosten der niedrigsten Klasse“ anfallen dürfen, müsse flexibel gehandhabt werden. Es sei Beschäftigten nicht zuzumuten, bei jeder Fahrt „den Dschungel vermeintlicher Sonderangebote durchforsten zu müssen“. Der DGB erwartet eine Klarstellung, dass Beschäftigte keine längeren Reisezeiten in Kauf nehmen müssen, weil die Fahrkarte günstiger wäre. Zu weit gehe die Verpflichtung, private Bahncards für Dienstreisen nutzen zu müssen.
Quelle: Beamten-Magazin 03/2011
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