Heute für morgen Zeichen setzen; Claudia Menne; Kommentar

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Heute für morgen Zeichen setzen

Claudia Menne, Leiterin der Abt. Frauen-, Gleichstellungs- und Familienpolitik beim DGB Bundesvorstand

Seit 100 Jahren Kampf und Einsatz für die Gleichstellung der Geschlechter im Recht, in der Politik, in der Gesellschaft. Hinzugekommen sind im Laufe der Jahre auch politische Konzepte zur Gleichbehandlung aller Lebensentwürfe und zum Kampf gegen alle Formen der Diskriminierung. In der Tat wurde gerade in der Rechtsetzung viel verändert und die Gleichstellung scheint hier erreicht. Aber nicht von ungefähr hatte sich bei der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten ein überparteiliches Frauenbündnis die notwendigen Mehrheiten besorgt, um dem § 3 des Grundgesetzes (GG), den Absatz 2 hinzuzufügen: Der Staat hat auf die Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

Und schon Clara Zetkin hat erkannt, das politische Emanzipation und ökonomische Unabhängigkeit Hand in Hand gehen müssen, um die ‚Befreiung der Frau' zu verwirklichen. Daher wird die Liste der gleichstellungspolitischen Forderungen des DGB angeführt von der Hauptforderung, dass gleiche und gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt wird. Wir erwarten, dass schnell etwas geschieht und dass gegen die 23 Prozent Lohnungleichheit effektiv vorgegangen wird.

Wir fordern weiterhin, wie allseits bekannt, einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, der vor allem dem weiblich dominierten Niedriglohnbereich endlich eine untere Haltelinie gibt.

Die niedrige Anzahl weiblicher Führungskräfte und der blamabel geringe Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten (9,4 Prozent) und Vorständen (3 Prozent) deutscher Unternehmen gehört angepackt. Deswegen erwarten wir von den Frauen aller im Bundestag vertretenen Parteien, dass sie sich für eine Frauenquote in Aufsichtsräten aufeinander zu bewegen und eine interfraktionelle Mehrheit organisieren. So wie in den Jahren nach der Wende schon einmal geschehen. Auch im öffentlichen Dienst bleibt die Bundesregierung als Arbeitgeber hinter ihren Möglichkeiten

Das Bundesgleichstellungsgesetz, das Bundesgremienbesetzungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz müssen nicht nur verändert sondern auch mit politischen Maßnahmen unterlegt werden, ganz im Sinne des Art. 3,2 GG.

Und es ist längst überfällig, alte Zöpfe wie das Ehegattensplitting abzuschneiden und neue altmodische Zöpfe wie das geplante Betreuungsgeld erst gar nicht Wirklichkeit werden zu lassen.

Quelle: Beamten-Magazin 03/2011

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